Landtagsvotum für Schwerin als Landeshauptstadt legt Grundstein für Welterbe

Zur Aufnahme des Residenz-Ensemble Schwerin in das UNESCO-Welterbe erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Am 27. Oktober 1990 votierte der neu gewählte Landtag für Schwerin als Landeshauptstadt und Sitz des Parlamentes. Mit dieser Entscheidung konnte sich Schwerin wieder als Residenzstadt etablieren und konnten eine Vielzahl historischer Gebäude einer adäquaten Nutzung zugeführt werden. Nur über die Nutzung beispielsweise des Schlosses als Landtags- und Museumssitz und zahlreicher Gebäude des Ensembles als Ministerien bzw. Verwaltungsgebäude war und ist es möglich, diese denkmalgerecht bzw. städtebaulich wertvoll zu sanieren, zu erhalten und gegebenenfalls zu ergänzen. Der Beschluss des Landtages vom 27. Oktober 1990 legte somit den Grundstein dafür, dass am 27. Juli 2024 das Schweriner Schloss und Teile der historischen Innenstadt in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen werden konnten.

Damals wurde lange gerungen, ob Rostock oder Schwerin den Zuschlag bekommt. Aus heutiger Sicht war es eine kluge und weitreichende Entscheidung des Landtages der ersten Stunde.  Beide Städte, Schwerin als politisches und Rostock als sich gut entwickelndes wirtschaftliches Zentrum, haben sich bundesweit einen Namen gemacht.

Die Linksfraktion hat das Bemühen um die Aufnahme in das UNESCO Welterbe von Anfang an unterstützt. Im April 2007 unterbreitete unsere Vorgängerfraktion dem Landtag den Antrag auf Unterstützung der Bewerbung um das Prädikat "Weltkulturerbe" durch das Land. wir danken der Schweriner Stadtverwaltung sowie den Vereinen, die zum Großteil im Ehrenamt und mit viel Engagement Großartiges geleistet und jeden Zweifel ausgeräumt haben.“