Elektronische Patientenakte muss sicher sein

Zur geplanten bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Krankenversicherten ab Mitte Februar erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Es ist unstrittig, die elektronische Patientenakte (ePA) ist unter vielerlei Aspekten sinnvoll. Das Ziel einer verbesserten, möglichst reibungslosen Versorgung der Patientinnen und Patienten über alle Bereiche des Gesundheitswesens ist unbedingt zu unterstützen. Allerdings gelingt dies nur, wenn sie voll funktionstüchtig ist und vor allem nicht missbraucht werden kann. Erst dann wird die ePA das erforderliche Vertrauen und die Akzeptanz der Patientinnen und Patienten finden. Deshalb ist es wichtig, vor der geplanten verpflichtenden Ausweitung auf alle gesetzlichen Versicherten die Testphase zu nutzen, den Bedenken u. a. der Bundesärztekammer (BÄK), der Verbraucherzentrale und des Chaos Computer Clubs nachzugehen, alle möglichen Fehlerquellen aufzudecken und diese konsequent zu schließen. Insbesondere der Zugriff muss gesichert und auf bestimmte Personen begrenzt sein. Ein Zugriff etwa mit einfachen Heilberufs- und Praxisausweisen darf nicht möglich sein.  

Sollte in den vier Wochen der Erprobungsphase in den drei Testregionen Hamburg, Franken und in Teilen Nordrhein-Westfalens die Bedenken, Unklarheiten und Fehler nicht ausgeräumt werden können, muss die bundesweite Einführung zunächst noch verschoben werden. Alles andere würde dem Ansatz schaden. Unabhängig davon ist es bezeichnend und ärgerlich zugleich, dass bei der Auswahl der Modellregionen der Osten wieder einmal leer ausgeht. 

Fragwürdig ist zudem, dass sich auch im Fall der ePA die Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen gesetzlich und privat Versicherten weiter manifestiert. So stehen ab Juli die Daten der gesetzlich Versicherten automatisch für Forschungszwecke zur Verfügung, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für Privatversicherte ist die Einführung der ePA nicht verpflichtend und auch nicht die Nutzung für Forschungszwecke.“