Bundesmittel für Gewaltschutz sichern – Istanbul-Konvention konsequent umsetzen
Zum aktuellen Lagebild zu „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ und anlässlich des „Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt an Frauen“ am 25. November, dem Beginn der Antigewaltwoche, erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:
„Die Liste der Übergriffe gegen Frauen und Mädchen, die das aktuelle Lagebild zeichnet, ist schier unendlich und reicht von sexuellen Übergriffen, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Mord und Totschlag bis zu Menschenhandel, Zwangsprostitution, Verächtlichmachung und Mobbing im Netz. Die massive Zunahme der Gewaltdelikte gegen Frauen macht deutlich, dass es allerhöchste Zeit ist zu handeln. Auch die Antigewaltwoche macht darauf aufmerksam, dass es endlich gelingen muss, Gewalt jedweder Form gesellschaftlich zu ächten, zu bekämpfen und letztlich zu beseitigen. Die steigende Anzahl der Übergriffe verdeutlicht zudem, wie wichtig eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von sexualisierter und häuslicher Gewalt ist. Prävention, Aufklärung und Information, Hilfe und Unterstützung sind unerlässlich.
Laut Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, müssen alle staatlichen Ebenen den Schutz vor Gewalt gewährleisten. Da sich Deutschland zur Umsetzung Konvention verpflichtet hat, muss die Bundesregierung ihrer Verantwortung nachkommen und den Gewaltschutz endlich verlässlich absichern. Dringend erforderlich ist ein Bundesgewaltschutzgesetz, das verbindliche Standards festschreibt und den Ländern die dafür notwendigen finanziellen Mittel zusichert. Ein solches Gesetz darf keinesfalls dem Scheitern der Ampel in Berlin zum Opfer fallen. Gewaltschutz kann nicht warten – er muss heute und in Zukunft gewährleistet sein. Der Schutz der Betroffenen hat oberste Priorität!“