Bundesgesundheitsminister muss Folgenabschätzung vorlegen und Überbrückungsfinanzierung regeln
Im Ergebnis der Beratung gesundheitspolitischer Sprecher:innen der Gruppe der Linken im Bundestag sowie der Linksfraktionen in den Landtagen erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:
„Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat schon im Frühjahr erklärt, über eine Folgenabschätzung für seine Krankenhausreform zu verfügen. Leider hat er bislang keine Anstalten gemacht, sie auch vorzulegen. Während Mecklenburg-Vorpommern seine Krankenhausstrukturen bereits in den 1990er Jahren zukunftsfest gemacht hat, gibt es bundesweit in Ballungszentren eine Krankenhausüberversorgung.
In Mecklenburg-Vorpommern, als einem Flächenland mit großen Entfernungen, müssen die wohnortnahe Grundversorgung gesichert und dafür alle Krankenhausstandorte erhalten bleiben. Dass nicht mehr alle Häuser den bisherigen Leistungsumfang bereithalten können, das ist unter dem Aspekt fehlenden Personals und geringer Fallzahlen nachvollziehbar, wobei geringe Fallzahlen nicht automatisch eine schlechte Qualität bedeuten. Klar ist jedenfalls, dass der Krankenhausbestand in der Fläche strukturell und finanziell gesichert werden muss.
Damit aber in den Flächenländern alle Häuser die Umsetzungsphase der Reform ab 2027 überhaupt erreichen, muss der Bund bei der Finanzierung umgehend nachsteuern. Die jährliche Anhebung des Landesbasisfallwertes, der Berechnungsgrundlage für Krankenhausleistungen, reicht bei weniger Fällen und immer noch bestehenden Finanzierungsdefiziten aus den Jahren 2022/2023 nicht aus.
Die Bundesregierung muss sich jetzt bewegen und vormalige Zusicherungen auch umsetzen. Sie selbst beschwört ein ums andere Mal die Bedeutung von Qualität im Gesundheitswesen. Zu dieser gehört eben auch die Versorgungsstruktur-Qualität. Schließungen von Krankenhausstandorten in der Fläche sind das Gegenteil hiervon.“