Bund muss Pflegeversicherung entlasten und Eigenanteile wirksam begrenzen, um Pflege zu sichern und Armut durch Pflege zu verhindern

Zur drohenden Anhebung der Beiträge in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin

„Jüngste Berechnungen des Berliner IGES-Institutes gehen davon aus, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 auf dann 3,6 Prozentpunkte steigen werden. Mit der ebenfalls zum 1. Januar 2025 zu erwartenden Anhebung der Beitragssätze zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)* ergibt sich dann insgesamt eine Anhebung der Beiträge um 0,8 Prozent. Das führt zu sinkender Kaufkraft bei den Versicherten und zu einer zusätzlichen Belastung bei Unternehmen.

Grund für beide Anhebungen ist, dass die Bundesregierung ihre Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bisher nicht eingelöst hat.

Bezogen auf die GKV fehlen nach wie vor die versprochene Dynamisierung und jährliche Anpassung des Bundeszuschusses sowie die Erstattung der Ausgaben für Bürgergeldempfänger.

Bei der Pflegeversicherung hatte die Bundesregierung versprochen, die Eigenanteile in der stationären Pflege zu begrenzen und planbar zu machen, die Ausbildungsumlage aus den Eigenanteilen herauszunehmen und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln zu finanzieren. Nichts von all dem ist bisher geschehen.

Im Ergebnis sind nach Berechnungen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim in M-V vom 1.7.2021 zum 1.7.2024 von 1.685 Euro auf 2.710 Euro gestiegen (+60,83 Prozent) und der Eigenanteil für die Bewohner beträgt aktuell unter Berücksichtigung der Entlastungszuschüsse bis 12 Monate Aufenthalt 2.472 Euro, danach 2.235 Euro und ab einem Aufenthalt von 24 Monaten 1.918 Euro.

Die durchschnittliche Bruttorente betrug im Jahr 2022 in M-V 1.443 Euro, der Zahlbetrag für eine Rentnerin 1.152 Euro.

Nur eine wirksame Begrenzung der Eigenanteile verhindert, dass Pflegebedürftigkeit direkt in die Armut führt und Betroffene zu Sozialhilfeempfängern macht, was wiederum nicht nur diese emotional, sondern auch die Kommunen personell und finanziell belastet.

Der Anteil der Heimbewohner in Mecklenburg-Vorpommern, die Hilfe zur Pflege bezogen haben, ist von 31,9 Prozent im Jahr 2017 auf 36,8 Prozent im Jahr 2021 gestiegen. Mit Einführung der Entlastungsbeträge sank die Zahl im Jahr 2022, lag aber immer noch bei 30,5 Prozent, steigt seitdem erneut und wird 2024 voraussichtlich schon wieder einen Wert von 34,2 Prozent betragen. Der Entlastungseffekt ist verpufft.

Deshalb braucht es jetzt eine kurzfristige Entlastung und dann eine grundlegende Reform hin zu einersolidarischen Pflegevollversicherung, in die alle einzahlen, ob Beamte, Angestellte oder Millionär:innen – denn Pflege geht uns alle an.“

* (siehe PM Nr. 1119 vom 29.07.2024)