Besserer Schutz für das Bundesverfassungsgericht – aber da geht mehr

Zur heutigen Bekanntgabe der Pläne zum Schutz unseres Bundesverfassungsgerichtes erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:

„Endlich konnte eine Einigung zwischen der Ampelkoalition und der Union zur Änderung des Grundgesetzes gefunden werden, um die dringend notwendigen Schritte für einen stärkeren und wehrhafteren Rechtsstaat zu gehen. Um das Bundesverfassungsgericht vor politischer Einflussnahme zu schützen, werden nun endlich die grundlegenden Strukturen des Gerichtes in die Verfassung aufgenommen.

Die bisherigen Regelungen in dem einfachen Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind leider anfällig für Manipulationsversuche durch Extremisten, da auch ohne eine Zweidrittel-Mehrheit die unabhängige Funktionsweise des Gerichtes hätte untergraben werden können.

Die Aufnahme zentraler Bestimmungen wie der Zahl der Senate, der Richter, ihrer Amtszeit und Altersgrenze ins Grundgesetz setzt das richtige Zeichen. Diese Maßnahmen stärken die Unabhängigkeit des Gerichts und verhindern eine einseitige politische Einflussnahme.

Besonders positiv hervorzuheben ist auch die Aufnahme der Geschäftsordnungsautonomie des Bundesverfassungsgerichtes ins Grundgesetz selbst. Dadurch ist seine selbstbestimmte Arbeitsweise gewährleistet und die Unabhängigkeit gestärkt.

Ich hätte mir jedoch erhofft, dass es auch die Regelung zur Wahl der Richter mit Zweidrittel-Mehrheit ins Grundgesetz schafft. Dies bleibt eine Schwachstelle, da die Regelung weiterhin durch eine einfache Gesetzänderung gekippt werden könnte. Durch die Besetzung mit Richter:innen, die es mit der Rechtsstaatlichkeit weniger genau nehmen, könnte weiterhin viel Schaden angerichtet werden.“