Trassenpreisbremse rechtswidrig – Kompensation durch den Bund notwendig
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die bisherigen Trassenpreisbremse im SPNV als rechtswidrig bewertet, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„„Das EuGH-Urteil macht deutlich: Die bisherige Trassenpreisgestaltung ist nicht nur europarechtswidrig, sondern birgt auch erhebliche Gefahren für den Schienpersonennahverkehr. Ohne Kompensation durch zusätzliche Bundesmittel würden die Trassenpreise deutlich steigen. Die Konsequenz wären entweder eine Ausdünnung des Angebotes oder steigende Preise für Bahnreisende. Beides ist unerfreulich, weniger Angebot kann zudem zu Arbeitsplatzverlusten für Bahnbeschäftigte führen. Zudem droht die Mobilitätsoffensive des Landes ausgebremst zu werden.
Vor diesem Hintergrund sind die Forderungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) absolut berechtigt: Der Bund muss jetzt handeln und die potentiellen Mehrbelastungen von bis zu zwei Milliarden Euro im SPNV ausgleichen. Zusätzlich muss sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Regionalisierungsmittel langfristig dynamisiert und dadurch an steigende Betriebs- und Energiekosten angepasst werden. Nur so lassen sich Verkehrsangebote und Arbeitsplätze sichern.
Abschließend sollte über eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems verhandelt werden. Das Ziel für Mecklenburg-Vorpommern bleibt klar: Ein starker und bezahlbarer Schienenpersonennahverkehr, der für die Menschen attraktiv ist und die Verkehrswende voranbringt.“
