Gutes Signal vom Bundesverfassungsgericht: Abschöpfung von Übergewinnen ist rechtens
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach es rechtens ist, dass der Bund sogenannte Zufallsgewinne von Stromanbietern zur Finanzierung der Strompreisbremse abschöpft, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:
„Es ist ein gutes Signal, dass das höchste deutsche Gericht heute die Abschöpfung der Zufallsgewinne gebilligt hat. Wer in der Energiekrise als Erzeuger Erneuerbarer Energien exorbitante Gewinne machte, muss sich gefallen lassen, dass die Übergewinne abgeschöpft werden. Das Geld, welches gescheffelt wurde, weil sich der Energiepreis nach dem Preis für die damals explodierten Gaspreise richtete, wurde dringend gebraucht, um die Energiepreisbremse zu finanzieren.
Jetzt haben wir Klarheit. Übergewinne können für das Allgemeinwohl eingesetzt werden. Da kann sich die FDP noch so dagegen sträuben: Auch bei künftigen Krisen sollte dieses Instrument getrost genutzt werden, Krisenprofiteure können sich nicht mit Milliarden unbehelligt davonstehlen.“