Faire finanzielle Bedingungen für Schulen in Freier Trägerschaft

Zum Beschluss über die Änderung der Privatschulverordnung erklärt die Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jeannine Rösler

„Der Änderung der Privatschulverordnung wurde heute im Bildungsausschuss beschlossen. Sie tritt rückwirkend zum 1. August 2022 in Kraft. Meine Fraktion begrüßt, dass das Gros der Privatschulträger insgesamt rund 12 Mio. Euro Nachzahlungen erhält. Zudem wird es keine rückwirkenden Forderungen gegenüber Beruflichen Ersatzschulen geben. Auch für die Zukunft wird klargestellt: Rückforderungen bei Überzahlungen auf Basis fehlerhafter Berechnungen sind ausgeschlossen. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Freien Schulen im Land, die neuen Regelungen sichern Vertrauen und Stabilität für die Schullandschaft des Landes.

In der Vergangenheit führten unvollständige bzw. falsche Berechnungen dazu, dass in einigen Bildungsgängen zu wenig, in Beruflichen Ersatzschulschulen zu viel Finanzmittel flossen. Rückforderungen wären jedoch ein fatales Signal gewesen, denn die Freien Schulen haben auf der Grundlage gesetzlich verkündeter Kostensätze gehandelt und kalkuliert. Sie dürfen nicht für Fehler der Verwaltung haftbar gemacht werden.

Auch die Linksfraktion hat sich konsequent für eine rückwirkungsfreie Lösung eingesetzt und den Vertrauensschutz betont. Die nun erzielte Regelung sichert nicht nur rechtliche Klarheit, sondern trägt maßgeblich zur Verlässlichkeit der Schulfinanzierung bei.

Freie Schulen übernehmen einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag, gerade in strukturschwachen Regionen. Sie brauchen Planungssicherheit und faire finanzielle Bedingungen – beides wird mit dieser Lösung gestärkt.“