Bund muss Gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren und Beitragssteigerung verhindern
Zu aktuellen Berechnungen zur Entwicklung der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:
„Die Bundesregierung muss endlich ihr Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern einlösen und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell entlasten. Nur so ist eine Beitragssteigerung zum 1. Januar 2025 noch zu verhindern. Im Koalitionsvertrag haben SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versprochen, die GKV stabil und verlässlich zu finanzieren und den Bundeszuschuss regelmäßig zu dynamisieren. Dieser beträgt seit dem Jahr 2017 14,5 Mrd. Euro und war lediglich pandemiebedingt sowie im Jahr 2023 einmalig um 2 Mrd. Euro angehoben worden. Im Jahr 2024 lag der Zuschuss wieder wie 2017 bei 14,5 Mrd. Euro
Zudem wollte die Bundesregierung den GKV-Beitrag für Bürgergeldbeziehende nach oben korrigieren, da dieser nicht auskömmlich ist. Beides ist bisher nicht geschehen. Es ist nicht nachvollziehbar und in höchstem Maße ungerecht, dass Private Krankenkassen für Bürgergeldbeziehende 420 Euro pro Monat bekommen und die GKV nur 120 Euro. Damit belegt die Ampel-Regierung einmal mehr, dass sie Politik vorrangig für die Gutbetuchten dieser Republik macht.
Auch die hälftige Finanzierung der Transformationskosten für die geplante Krankenhausreform durch die GKV, muss wieder gestrichen und das Geld vom Bund bereitgestellt werden. Die GKV ist für die Erstattung der Betriebskosten und Kosten der medizinischen Versorgung in den Krankenhäusern zuständig, Länder und Kommunen sowie in diesem Fall der Bund für die Investitionen. Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Im Übrigen werden die Privaten Krankenkassen auch bei der Finanzierung der Transformationskosten verschont, was ebenfalls korrigiert werden muss.
Sollte der Bund nicht einlenken, dann droht zum 1. Januar 2025 eine Beitragsanhebung bei der GKV um 0,6 Prozentpunkte auf dann 16,9 Prozent, je nach Krankenkasse können auch 17 Prozent fällig werden. Damit läuft der Beitragsanstieg in der GKV auf den historisch höchsten in einer Wahlperiode zu.“
Hintergrund:
Die Beiträge zur GKV setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von seit dem Jahr 2015 unveränderten 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. Letzterer wird von den Krankenkassen selbst festgelegt und kann damit je nach Kasse unterschiedlich hoch ausfallen. Im Jahr 2024 lag der Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse zwischen 0,9 und 2,2 Prozent. Die Beiträge bemessen sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder (§ 226 SGB V) unterhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Dies ist der Betrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen werden. Der Teil des Einkommens, der die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht. 2023 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei knapp 5.000 Euro.
Zum 1. Januar 2009 wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz der Gesundheitsfonds in Deutschland eingeführt. In ihm werden die Beitragseinnahmen, die die Krankenkassen bei ihren Versicherten und deren Arbeitgebern erheben, zusammen mit dem steuerfinanzierten Bundeszuschuss gebündelt. Entsprechend der Struktur ihrer Mitglieder stellt der Gesundheitsfonds den gesetzlichen Krankenkassen die Mittel zur Finanzierung ihrer Leistungen zur Verfügung. Um einen fairen Wettbewerb unter den Kassen zu ermöglichen, richtet sich deren Höhe nach Alter, Geschlecht und diversen Risikofaktoren der jeweiligen Versicherten der einzelnen Kassen (Risikostrukturausgleich). Alle Kosten, die über diese Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt werden können, sollen über die Zusatzbeitrage finanziert werden. Da die Kosten der Krankenkassen die Auszahlungen des Gesundheitsfonds seit Jahren überschreiten, ist eine Erhöhung des Zusatzbeitrages notwendig.
(Quelle: de.statista.com)