Unabhängige Beschwerdestelle bei der Polizei für alle erforderlich

Peter RitterPressemeldungen

Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

 

„Mit dem Gesetz findet der SEK-Skandal in M-V einen vorläufigen parlamentarischen Abschluss. Es ist gut, dass der Bürgerbeauftragte des Landes künftig Ansprechpartner für Polizeibeamtinnen und -beamte sein wird. Diese Entscheidung ist offenbar eine politische Gegenleistung für die SPD, die dafür im Frühjahr dieses Jahres der erheblichen Verschärfung des SOG M-V zugestimmt hat.

Zu kritisieren ist, dass die Zuständigkeit des Polizeibeauftragten auf Vorgänge innerhalb der Polizei beschränkt bleibt. Bürgerinnen und Bürger von außerhalb können sich z. B. mit Beschwerden über polizeiliche Maßnahmen nicht an den Polizeibeauftragten wenden. Hier bleibt der Gesetzentwurf hinter Entwicklungen anderer Bundesländer zurück – wie etwa Schleswig-Holstein. Hier ist der Polizeibeauftragter für beide Seiten Ansprechpartner.

Dies entspricht auch dem Wunsch von zwei Dritteln der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands, die sich für eine unabhängige Beschwerdestelle nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins aussprechen. Wir werden uns in den anstehenden Anhörungen im Innenausschuss weiter für einen Ansprechpartner bei der Polizei für alle Bürgerinnen und Bürger einsetzen.“