Umstrittene Wahlrechtsreform – ein Bärendienst für die Demokratie

Torsten KoplinPressemeldungen

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz zur umstrittenen Wahlrechtsreform unterzeichnet. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Mit seiner Unterschrift hat Bundespräsident Steinmeier der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Mit der Wahlrechtsreform ist stark davon auszugehen, dass sich auch die Zahl von Mandatsträgerinnen und -trägern aus Mecklenburg-Vorpommern verringern wird.

Auch meine Fraktion ist gegen einen Bundestag im XXL-Format. Aber die Abschaffung der Grundmandatsklausel verringert weniger die Anzahl der Abgeordneten, sondern schwächt vielmehr die Opposition. Es ist zu befürchten, dass die Ungewissheit, ob tatsächlich alle 299 Wahlkreise im Bundestag tatsächlich vertreten sein werden, die ohnehin zunehmende Politikverdrossenheit bei den Menschen verstärken wird.

Es wäre möglich gewesen, dass der Bundespräsident mit Bezug auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1995 das Wahlrechtsgesetz zur erneuten Beratung an den Bundestag verweist. Dies ist bei umstrittenen Gesetzen jahrzehntelang geübte Praxis. Diese Chance wurde vertan. Nun wird erneut das Bundesverfassungsgericht bemüht werden müssen.“ 

Hintergrund. Mit dieser Wahlrechtsänderung soll die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen werden. Durch diese wird gewährleistet, dass kleine oder lediglich regional verankerte Parteien auch dann im Bundestag vertreten sind, wenn sie die fünfprozentige Sperrklausel unterlaufen. Diese Praxis ist durch ein höchstrichterliches Urteil aus dem Jahr 1995 gedeckt, das darauf abstellt, dass die politische Kraft einer Partei sich auch daraus ableitet, wie viele Direktmandate sie gewinnt.

Weiterhin ist mit der Wahlrechtsänderung verbunden, dass künftig nicht jeder Wahlkreis tatsächlich im Bundestag vertreten sein wird. Bei einem Wahlergebnis, welches für eine Partei mehr Direktmandate ausweist, als es das Zweitstimmenergebnis für die Partei hergibt, dürfen die Wahlkreisgewinner mit den jeweils schwächsten Erstimmenergebnissen nicht in den Bundestag.