Studierende nicht im Stich lassen!

Zu den sozialen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Studierenden und den Vorschlägen des Deutschen Studierendenwerkes erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Linksfraktion, Karsten Kolbe:

„Für Studierende, deren Eltern sie nicht finanziell unterstützen können, ist die Corona-Krise eine Zukunftsbedrohung. Nebenjobs in der Gastronomie, bei Events, auf Messen, im Tourismus: Das fällt alles weg und bringt die Betroffenen in Not. Wenn dann auch noch das BAföG-Amt wegen nicht eingehaltener Prüfungsfristen die Unterstützung streicht, hat sich für viele das Studium erledigt. Um derartige Szenarien abzuwenden, hat das Deutsche Studierendenwerk Vorschläge unterbreitet, die meine Fraktion unterstützt:

  • Bildung eines Studienfonds von Bund und Ländern, aus dem Studierende in finanzieller Notlage rasch und unbürokratisch Hilfe bekommen,
  • Verlängerung der Regelstudienzeit und der Förderungshöchstdauer beim BAföG aufgrund von voraussichtlich nur schwer oder nicht zu erbringender Studienleistungen im Sommersemester 2020,
  • Einkommen von Studierenden bei der Pandemiebekämpfung, etwa als medizinische Hilfskräfte, dürfen nicht aufs BAföG angerechnet werden,
  • Aussetzung des Finanzierungsnachweises für ausländische Studierende für die Dauer der Pandemie,
  • Bürgschaften der Bundesländer als Ersatz für persönliche Bürgen bei den Darlehenskassen der Studenten- und Studierendenwerke, damit diese Mittel an notleidende Studierende auch ohne Bürgen ausschütten können,
  • Liquiditätshilfen von Ländern und Kommunen für die Studierendenwerke, die mit massiven Einnahmeausfällen zu kämpfen haben.

Die Landesregierung sollte bei der Bildung eines Studienfonds von Bund und Ländern Druck machen, damit die knapp 38 400 Studierenden in M-V in der rasch unterstützt werden können. Das gilt insbesondere für die etwa 6500 BAföG Beziehenden. Jede und jeder, die bzw. der aufgrund der Corona-Krise das Studium abbrechen muss, weil es finanziell nicht mehr zu stemmen ist, ist ein Verlust, den sich M-V nicht leisten kann und nicht leisten darf.“