SPD und CDU verweigern Nachbesserungen bei Bildungsfreistellung

Henning FoersterPressemeldungen

Zur heutigen Beschlussfassung im Wirtschaftsausschuss über die Novellierung des Bildungsfreistellungsgesetzes (Drs. 7/5256) erklärt der wirtschafts-, arbeitsmarkt- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Es ist einmal mehr enttäuschend, wie wenig Interesse SPD und CDU an einer guten Bildung im Land haben. In diesen Wochen trifft es die Bildungsfreistellung für Beschäftigte, mit der die berufliche, politische sowie die Weiterbildung für das Ehrenamt vom Land gefördert werden.

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drs. 7/3366 hervorgeht, wurden die bereitgestellten Mittel seit 2009 nur einmal, im Jahr 2013 annähernd ausgeschöpft. Seit der Novellierung 2013 ist die Ausreichung der Mittel sogar auf etwa 42 Prozent gesunken. Die Novelle hat somit ihr Ziel nicht erreicht. Längst hätte es Korrekturen geben müssen.

Auch bei den aktuell geplanten Änderungen lässt die Landesregierung die Anregungen von IHK, DGB, Kirchen sowie Bildungsträgern im Rahmen der Verbandsanhörung völlig unberücksichtigt. So wurde von der IHK Neubrandenburg vorgeschlagen, die Erstattungsbeiträge aus dem Jahr 2013 anzuheben, weil schließlich auch die Löhne gestiegen seien. Andere Anzuhörende forderten die Wiederaufnahme der kulturellen Bildung ins Gesetz. Selbst eine Evaluierung der Umsetzung des Gesetzes lehnen SPD und CDU ab.

Meine Fraktion wird auch für die Beschlussfassung im Landtag am 9. Dezember entsprechende Änderungsanträge vorlegen und erwartet ein Umdenken bei den Koalitionären.“

Hintergrund: Seit 2001 wird die bezahlte Bildungsfreistellung für Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern vom Land gefördert.

Bis 2011 standen 203.400 Euro für die Bildungsfreistellung zur Verfügung, ab 2012 lediglich 188.400. Die Bildungsfreistellung wurde durch die Landesregierung im Jahr 2013 neu geregelt. Kritik an den Neuregelungen wurde schon damals ignoriert.

Auslastung der Mittel*

Haushaltsjahr  Haushalt-Soll in Euro Ist-Ausgaben in Euro

2009                           203.400,00                             172.503,76

2010                           203.400,00                             187.602,45

2011                           203.400,00                             182.808,25

2012                           188.400,00                             144.423,54

2013                           188.400,00                             187.109,56

2014                           188.400,00                             131.393,64

2015                           188.400,00                               92.048,85

2016                           188.400,00                               81.390,00

2017                           188.400,00                               78.970,00

2018                           188.400,00                               79.410,00

 

*Quelle: Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drs. 7/3366.