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„Sparen, koste es, was es wolle“ kann nicht der Maßstab in der Krise sein

„So wichtig die Hinweise auf missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern auch sind, dürfen sie nicht dazu führen, dass die Arbeit der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und andere wichtige Leistungen im sozialen Bereich in Misskredit geraten“, sagte Frau Schwebs nach der Vorstellung des diesjährigen Berichts des Landesrechungshofes (LRH) am Donnerstag in Schwerin.

Das Prinzip „Sparen, koste es, was es wolle“ könne und dürfe bei der Bekämpfung der Folgen der Finanzkrise nicht der Maßstab sein. Deshalb könne Haushaltsdisziplin in der jetzigen Lage nicht „oberstes Gebot“ sein, wie der LRH es fordert. Frau Schwebs warnte vor weiteren Streichungen bei sozialen und kulturellen Ausgaben. „Wenn der LRH-Präsident Schweisfurth bemängelt, dass im Landeshaushalt zu wenig Mittel für den Erhalt der Landesstraßen vorgesehen sind und in der Folge Mehrkosten entstünden, dann gilt dies erst Recht für den sozialen Bereich“, betonte Frau Schwebs. „Straßen lassen sich reparieren, bei zerstörten gesellschaftlichen Strukturen ist dies ungleich schwieriger.“

Als unverhältnismäßig bezeichnete Frau Schwebs die Kritik von Herrn Schweisfurth an der „missbräuchlichen“ Verwendung von Geldern für ein Spannbetttuch, wenn er zugleich kein Wort über die Bürgschaft des Landes in Höhe von 4 Millionen Euro für ein privates Nobelhotel verliert.


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