Sommersemester 2020 wird nicht auf „Freischuss“ angerechnet

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Zur heutigen Ankündigung des Justizministeriums, das Sommersemester 2020 nicht auf den „Freischuss“ im juristischen Studium anzurechnen, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass nach Niedersachsen heute auch das hiesige Justizministerium die Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf den ,Freischuss‘ verkündet hat. Gerade in den ersten Semestern sind Präsenzveranstaltungen, wie Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften, wichtig für eine gute juristische Ausbildung. Der Wegfall dieser Veranstaltungen aufgrund der Corona-Krise führt deshalb zweifellos zu Nachteilen für die Studierenden gegenüber ihren Vorgängern und Nachfolgern. Das Sommersemester 2020 ist kein vollwertiges Semester und darf deshalb nicht in die Berechnung für den Freischuss einfließen.“

Hintergrund: Der „Freischuss“ ist eine Möglichkeit von Studierenden der Rechtswissenschaft und soll sie dazu animieren, das Studium zügig abzuschließen. Das Juristenausbildungsgesetz für Jura-Studierende sieht grundsätzlich nur zwei Versuche für das Bestehen der Pflichtfachprüfung in der ersten juristischen Prüfung vor. Wird der erste Versuch jedoch in einer bestimmten Frist geschrieben, gilt er als „Freiversuch“ oder „Freischuss“. Er wird im Falle des Nichtbestehens nicht berücksichtigt oder ermöglicht im Falle des Bestehens einen Verbesserungsversuch.