Seniorinnen und Senioren gebührt großer Dank – Mitwirkung ausbauen
Zur Beschlussempfehlung des Sozialausschusses des Landtags im Rahmen der Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes erklärt die seniorenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:
„Meine Fraktion dankt den vielen Seniorinnen und Senioren, die sich in den Seniorenbeiräten im Land und darüber hinaus in Vereinen und Verbänden ehrenamtlich engagieren. Sie bringen nicht nur ihre vielfältigen Erfahrungen ein, sondern investieren auch Zeit und Geld, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes beschreibt dieses Engagement sehr eindrucksvoll. So hat beispielsweise der Landesseniorenbeirat von 2015 bis 2021 gegenüber der Landesregierung und dem Landtag 84 Stellungnahmen abgegeben und an zahlreichen Sitzungen der Fachausschüsse teilgenommen.
Der Bericht macht aber auch weiteren Handlungsbedarf deutlich. Daher hat meine Fraktion im zuständigen Sozialausschuss des Landtags eine Beschlussempfehlung auf den Weg gebracht, über die der Landtag voraussichtlich heute Abend befindet. U.a. bitten wir darin die Landesregierung und die Kommunen zu prüfen, inwieweit die Beiräte noch stärker einbezogen werden können. Der nächste Bericht soll zudem die Arbeit der kreislichen und örtlichen Beiräte stärker in den Blick nehmen.“
Die Beschlussempfehlung im Wortlaut:
„Der Landtag möge beschließen,
I. die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 8/1456 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären.
II. folgender Entschließung zuzustimmen:
„1. Der Landtag dankt den vielen Seniorinnen und Senioren, die sich in den Seniorenbeiräten im Land und darüber hinaus in Vereinen und Verbänden ehrenamtlich engagieren. Sie bringen nicht nur ihre reichhaltigen Erfahrungen ein, sondern investieren auch viel Zeit und persönlichen Einsatz, um unsere Gesellschaft zu stärken und besser zu machen.
2. Der Landtag bittet die Landkreise, kreisfreien Städte sowie Gemeinden zu prüfen, wie sie ihrerseits die Rechte der Beiräte in den Kommunen stärken können.
3. Der Landtag bittet die Landesregierung,
- den Landesseniorenbeirat noch stärker als bisher in die Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen.
- bei der nächsten Berichterstattung einen stärkeren Fokus auf die Arbeit der kreislichen und örtlichen Beiräte zu legen.“
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