Schutz für Mieterinnen und Mieter erhöhen – Räumungen verhindern

Eva-Maria KrögerPressemeldungen

Zum Antrag der Links- und SPD-Fraktion „Mieterrechte stärken – Schonfristzahlung muss auch ordentliche Kündigung von Wohnraum unwirksam werden lassen“ erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Eva-Maria Kröger:

„Die Sorgen der Menschen nehmen zu, dass sie wegen der extrem gestiegenen Kosten für Heizung und Energie ihre Miete und die Betriebskosten nicht mehr zahlen können. Zahlungsausfälle werden deutlich zunehmen und damit die Angst von Mieterinnen und Mietern, die Wohnung zu verlieren. Auch wenn der Bund zugesichert hat, dass in der Krise niemand seine Wohnung verliert, soll mit dem heutigen Beschluss der Mieterschutz grundsätzlich gestärkt und eine seit Jahren bestehende Ungerechtigkeit beseitigt werden.

Es ist bundesgesetzlich geregelt, dass eine außerordentliche fristlose Kündigung unwirksam werdenkann. Ein Mieter kann eine Räumung beispielsweise durch rechtzeitige Bezahlung des Mietrückstandes abwenden – innerhalb der Schonfrist von zwei Monaten bis zum Räumungsanspruch.

Im Unterschied dazu wird eine ordentliche Kündigung auch dann wirksam, wenn zwischenzeitlich die Rückstände ausgeglichen wurden. In der Praxis wird bei einer fristlosen Kündigung auch zugleich eine ordentliche Kündigungausgesprochen. Diese führt unweigerlich zum Räumungsanspruch. Diese Lücke im Mieterschutz muss geschlossen werden. Der Freibrief für Vermieter muss gestoppt werden.“

Hintergrund. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden – zeitlich befristet – außerordentliche und ordentliche Kündigungen ausgeschlossen. Kündigungsschutz galt jedoch nur, sofern nachgewiesen werden konnte, dass Zahlungsverzüge unmittelbar pandemiebedingt waren. Zahlungsrückstände, die im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 eingetreten waren, mussten bis zum 30. Juni 2022 ausgeglichen werden. Waren Mieter dazu nicht in der Lage, besteht seit Juli dieses Jahres wieder die Möglichkeit der Kündigung. Mit dem dritten Entlastungspaket hat der Bund angekündigt, Regelungen zu treffen, um erneut die Kündigung von Wohnraum in Folge der Energiekrise zu verhindern. Der Schutz der Mieterinnen und Mieter darf weder befristet sein noch an außergewöhnliche Ereignisse geknüpft werden.