PUA „Unimedizin“ legt Arbeitsgrundlagen fest

Zur heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) „Unimedizin“ erklärt der Obmann der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Wir haben heute die erforderlichen Verfahrensregelungen beschlossen, damit eine Erfüllung des Untersuchungsauftrages möglich ist. Es wurde festgelegt, wie die Sitzungen ablaufen, in welcher Art und Weise Sachverständige gehört und Zeugen vernommen werden und wie mit sensiblen Daten umgegangen wird.

Mit einem gesonderten Verfahrensantrag haben die Koalitionsfraktionen beantragt, den Untersuchungsauftrag in historischer Reihenfolge und strukturiert abzuarbeiten. Dies soll zeitlich gesehen in drei Komplexen geschehen: 1998 bis 2006, 2007 bis 2011 und 2012 bis 2022. Die einzelnen Zeitabschnitte entsprechen im Wesentlichen jeweils verschiedenen Rechtsformen der Kliniken. In Anbetracht des besonderen Umfanges des Untersuchungszeitraums von beinahe 25 Jahren wird so eine systematische und zielführende Arbeit entlang der Themenstellungen des Untersuchungsauftrags ermöglicht.

Insbesondere die CDU mutmaßte in der Debatte um Verfahrensfragen ein ums andere Mal, ob denn die Zeugen hinreichend befragt werden könnten. Die Koalitionsfraktionen betonten in diesem Zusammenhang, dass ihnen an einer systematischen, konsequenten und vollumfänglichen Erfüllung des Untersuchungsauftrages gelegen ist. Auch deshalb haben wir Versuche, die Beschlussfassung einzelner Beratungsgegenstände zu verschieben, zurückgewiesen.

Mit den heutigen Beschlüssen wird einer durch politische Willkür und Skandalisierung motivierten Vereinnahmung des Untersuchungsausschusses ein Riegel vorgeschoben.“