Psychosoziale Prozessbegleitung muss besser aufgestellt werden

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

 

Zur heutigen Befassung mit der Evaluierung der psychosozialen Prozessbegleitung im Rechtsausschuss erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Die optimistische Einschätzung der Arbeit der psychosozialen Prozessbegleiter durch Justizministerin Katy Hoffmeister muss verwundern. Meine Fraktion kann diese Bewertung nach Befassung mit dem Evaluationsbericht nicht teilen. Im Gegenteil, wenn von 454 Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in M-V sich lediglich 13 an der Befragung beteiligt haben, ist dies eine recht dürftige Basis. Es wird deutlich, dass die psychosoziale Prozessbegleitung auch nach elf Jahren Gültigkeit in M-V offenbar weitgehend unbekannt ist. Es müssen daher mehr Fortbildungen stattfinden, die Möglichkeit der Begleitung im Verfahren muss im Sinn des Schutzes der Opfer und für eine bessere Beweiserhebung im Strafverfahren bekannter gemacht werden.

Darüber hinaus hat die Umstellung des Finanzierungssystems von einer stellenbezogenen zu einer fallbezogenen Vergütung im Jahr 2017 zu einem massiven Einbruch der Fallzahlen bei der psychosozialen Prozessbegleitung geführt. Waren es 2015 noch 113 Fälle, bei denen die psychosoziale Prozessbegleitung beigeordnet wurde, waren es nach der Umstellung der Finanzierung etwa im Jahr 2019 lediglich noch 30 Fälle.

Ein Festhalten am System der Fallpauschalen, wie es das Justizministerium im Rahmen der Evaluation vorschlägt, ist deshalb unverantwortlich und hat die Opfer nicht ausreichend im Blick. Dies schadet der psychosozialen Prozessbegleitung an sich, den Opfern und der Qualität des Strafprozesses.“