Posse um angekündigte Karenzzeiten muss endlich ein Ende haben

Peter RitterPressemeldungen

Zur anhaltenden Untätigkeit der Landesregierung bezüglich der Erarbeitung von Karenzzeitregeln für Regierungsmitglieder erklärt der innenpolitische Sprecher der Linkfraktion, Peter Ritter:

„Meine Fraktion setzt sich seit vielen Jahren für die Einführung von Karenzzeiten für Regierungsmitglieder ein. Wiederholt haben dazu wir parlamentarische Initiativen gestartet. Die Antwort der SPD-CDU-Koalition war stets: Wir müssen erst gründlich prüfen. Im Oktober 2019 hat die Landesregierung dann immerhin angekündigt, die Karenzzeiten einzuführen und dem Landtag bis März dieses Jahres ein Gesetz vorzulegen. Ausscheidende Minister und Staatssekretäre sollten künftig anzeigen, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten einen Job außerhalb des öffentlichen Dienstes annehmen wollen. Die Beschäftigung sollte für bis zu einem Jahr untersagt werden können, wenn dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt werden könnten.

Als im März wieder nichts geschah und meine Fraktion erneut tätig werden musste, hat uns Regierung im Juni dieses Jahres erklärt, dass man immer noch Detailfragen prüfen müsse. Der damalige Innenminister sagte in der Regierungsbefragung, dass auch die Corona-Krise für die Verzögerung verantwortlich sei. Er gehe aber fest davon aus, dass nach der Sommerpause ein Gesetz das Parlament erreicht. Die Sommerpause ist längst vorbei und passiert ist wieder nichts.

Meine Fraktion hat die Rumeierei und Ausflüchte der Landesregierung satt. Für die Januarsitzung werden wir deshalb erneut einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Die Posse um die ewig angekündigten Karenzzeiten für Regierungsmitglieder muss ein Ende haben.“

Hintergrund: Mit Karenzzeitgelungen soll das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Entscheidungen der Regierungsmitglieder geschützt werden. Um Interessenkonflikte zwischen dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und einer Beschäftigung nach Ende des Amtes zu verhindern, werden daher Regelungen geschaffen, die die Aufnahme einer Beschäftigung nach Ende des Amtes begrenzen können. Zugleich schützen die Vorschriften den Betroffenen vor Unsicherheiten und ungerechtfertigter Kritik. Entsprechende Regelungen gibt es seit Jahren auf Bundesebene und in einigen Bundesländern.