Pläne für ein Bürgergeld gehen in die richtige Richtung – zur Überwindung von Hartz IV sind jedoch weitere Anstrengungen notwendig

Henning FoersterPressemeldungen

Zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion Henning Foerster:

„Die bezüglich Hartz IV geltenden Regelungen stehen seit Jahren in der Kritik. So schüren zum Beispiel die Notwendigkeit, Ersparnisse aufzubrauchen oder ein mangels Angemessenheit notwendiger Wohnungswechsel die Angst vor sozialem Abstieg. Wenn Ersparnisse künftig während der ersten beiden Jahre im Leistungsbezug geschützt und die tatsächlichen Wohnkosten anerkannt werden sollen, wäre dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Dies gilt gleichermaßen für den angedachten Paradigmenwechsel in der Betreuung von Leistungsbeziehern durch die Jobcenter. Gewerkschaften und Sozialverbände beklagen seit Einführung von Hartz IV die extreme Machtasymmetrie, die bei den Betroffenen oft ein Gefühl der Ohnmacht erzeugt, egal ob es um ungeeignete Stellenangebote oder drohende Sanktionen geht.

Wenn mit Einführung des Bürgergeldes nun tatsächlich darauf gesetzt wird, dass Gespräche auf Augenhöhe mit den Leistungsbeziehenden geführt werden, wäre dies ein wirklicher Paradigmenwechsel. Gleiches kann man auch für Planungen konstatieren, die der Vermittlung von Weiterbildungsmaßnahmen den Vorzug vor selbiger in schlecht bezahlte, mitunter prekäre Jobs geben soll.

Notwendig ist darüber hinaus noch die vom DGB geforderte Einführung eines zeitlich befristeten Qualifikationsschutzes. Der Vermittlung auf dem Niveau des erworbenen Abschlusses sollte angesichts des zu beobachtenden Arbeits- und Fachkräftemangels künftig eine höhere Priorität beigemessen werden.

Meine Fraktion fordert im Verbund mit Sozialverbänden und Gewerkschaften zudem seit Jahren eine Überarbeitung des Berechnungsmodells für die Regelsätze. Hartz IV bedeutet bisher häufig ein Leben in Armut und Ausgrenzung. Mit Ausnahme der Alleinerziehenden mit jungen Kindern, liegt das Hartz-IV-Niveau bei allen Haushaltskonstellationen unter der offiziellen Armutsrisikogrenze. Eine Anhebung auf ein armutsfestes Niveau ist daher gerade in Zeiten galoppierender Inflation von besonderer Bedeutung.

Zu guter Letzt bleibt die Gretchenfrage, was aus den in das Existenzminimum eingreifenden Sanktionen werden soll. Bislang gilt nur ein Sanktionsmoratorium. Soll Hartz IV vollständig überwunden werden, müssen auch diese dauerhaft abgeschafft werden.“