Opferambulanzen stärken

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Opferambulanzen an den Rechtsmedizinischen Instituten des Landes 2018“ (Drs. 7/4472) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

 

„Opferambulanzen leisten eine wichtige Aufgabe in unserem Rechtssystem. Sie sorgen für eine rechtssichere Dokumentation von Straftatbedingten Verletzungen und tragen somit erheblich zur Aufklärung der entsprechenden Taten bei. Sie sind dabei nicht nur Instrument zur Genugtuung des Opfers. Vor dem Hintergrund, dass die Wahrscheinlichkeit der Aufklärung von Straftaten, potenzielle Straftäter wesentlich mehr abschreckt, als die im Gesetz angedrohten Strafen, leisten Opferambulanzen einen erheblichen Beitrag zur Kriminalprävention.

Es ist deshalb positiv, dass die Inanspruchnahme der Opferambulanzen steigt. Obwohl es erhebliche Schwankungen gibt, sind die Vermittlungen an die Opferambulanzen und die geleisteten Arbeitsstunden der Rechtsmediziner seit 2014 tendenziell ansteigend. Wurden im Jahr 2014 noch 202 Fälle an die Opferambulanzen vermittelt, waren es im Jahre 2018 mit 405 bereits gut doppelt so viele.

Entsprechend dieser Entwicklung müssen auch die Ausgaben für die Opferambulanzen angepasst werden. Im aktuellen Doppelhaushalt gibt es bereits eine deutliche Erhöhung der Mittel. Diese resultiert jedoch nicht aus der Entwicklung der Fallzahlen, sondern der Unterstützung der rechtsmedizinischen Untersuchung von Kindern und Jugendlichen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Dieser Ansatz ist deutlich zu begrüßen, lässt aber die Entwicklung im eigentlichen Tätigkeitsbereich der Opferambulanzen außer Acht. Es muss deshalb geprüft werden, ob die Finanzierung der Opferambulanzen - trotz der bereits erfolgten deutlichen Erhöhung - bedarfsgerecht ist.“