Massive Hartz-IV-Sanktionen durch die Hintertür verhindern

Simone OldenburgPressemeldungen

Zu Medienberichten, wonach die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Arbeitsministerium das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches Hartz-IV-Sanktionen über 30 Prozent praktisch ausschließt, unterlaufen will, erklärt die Vorsitzende der Linksfraktion, Simone Oldenburg:

„Das Urteil ist eindeutig und erlaubt Kürzungen der Regelsätze um 30 Prozent  lediglich unter sehr engen Voraussetzungen. Nach einem internen Weisungsentwurf zur Umsetzung des Urteils sollen nun höhere Kürzungen doch ermöglicht werden – indem verschiedene Sanktionen zusammengezählt werden können. Das ist erneuter Ausdruck des perfiden Sanktionssystems, das in Gänze abgeschafft werden muss.

Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, den Versuchen, die Sanktionen wieder auf verfassungswidriges Niveau zu heben, entschieden entgegenzutreten. Darüber hinaus muss sie Normenkontrollklagen einleiten, damit die Sanktionen bei Hartz IV gegen Jugendliche und Erwachsene überprüft werden und die Grundsicherung neu justiert wird. Ein entsprechender Antrag meiner Fraktion wird auf der kommenden Landtagssitzung zur Abstimmung gestellt. Es ist die Pflicht der Landesregierung, wenigstens für Rechtssicherheit zu sorgen, wenn sie schon nicht dazu beitragen will, Hartz IV abzuschaffen.“

Hintergrund: Allein in M-V sind 120 000 Menschen auf Hartz IV angewiesen. Davon werden knapp 4000 Jugendliche und Erwachsende sanktioniert. Es geht vor allem um die Klärung der Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Sanktionen, aber auch um eine Entlastung der Sozialgerichte von Klagen, die offensichtlich auf einer falschen Auslegung des Rechts durch die BA basieren.