Landesregierung muss Umsetzung des Wohlfahrtsgesetzes stoppen!

Torsten KoplinPressemeldungen

Zur aktuellen Situation bezüglich der Umsetzung des Abschnitt 2 des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes, der die Beratungslandschaft betrifft, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

 

"Bis zum heutigen Tag weiß keine Gemeinde und kein einziger Träger in Mecklenburg-Vorpommern ob, an welchem Standort und zu welchen Bedingungen in den vom Wohlfahrtsgesetz der Landesregierung im Kern erfassten sechs Beratungsarten ab dem 1. Januar 2022 diese Beratung auch weiter angeboten werden kann. Das ist unverantwortlich und ein unhaltbarer Zustand!

Meine Fraktion fordert erneut eine Verschiebung oder ein Moratorium, um in dieser Konvergenzphase allen Beteiligten Planungssicherheit für ein weiteres Jahr zu geben. Damit wäre die Unsicherheit beendet. Alles andere führt in ein Chaos, dass auch die Landesregierung nicht zum Ziel haben kann, und endet in einem absehbaren Abbau von Beratungsstellen und Beratungsleistungen.

Im November 2019 wurde das Gesetz vom Landtag beschlossen. 14 Monate hat die Landesregierung gebraucht, um den Landkreisen und kreisfreien Städten ihre konkreten Vorstellungen zur Arbeit der Beratungsstellen am 29. Januar 2021 zu übergeben und mit der Übergabe eine bedingungslose Übernahme ihrer Vorstellungen zu fordern.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat dies nach dessen Berechnungen 132.000 Euro Mehrausgaben im Jahr 2022 zur Folge, die zulasten anderer Vereine und Verbände aufgebracht werden müssen. Völlig unklar ist auch dort, wer die Beratung an den drei nun geplanten Hauptstandorten und acht Nebenstandorten ab 1. Januar durchführen soll und kann. Wenn die Landesregierung und der Landkreis sich auf andere als die vom Kreistag am 17. Juni beschlossenen Kriterien verständigen, dann muss die bereits beschlossene Förderrichtlinie des Kreises nochmals geändert und das geplante Interessenbekundungsverfahren für die Träger weiter verschoben werden. Diese sind inzwischen gezwungen, ihre Beschäftigten und gegebenenfalls auch die Räumlichkeiten zu kündigen.“