Kreisübergreifende Beratungsangebote müssen erhalten bleiben

Torsten KoplinPressemeldungen

Nach der heutigen von der Linksfraktion beantragten Sondersitzung des Sozialausschusses zur Umsetzung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes ab 1. Januar 2022, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Meine Fraktion erwartet von der noch amtierenden Landesregierung, dass sie alles dafür tut, die kreisübergreifenden Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen zu erhalten. Die dafür vorgesehene, in Arbeit befindliche Förderrichtlinie des Landes darf keine zusätzlichen Hürden aufbauen, sondern muss unkompliziert den Fortbestand dieser speziellen Beratungsangebote sichern. Um den Trägern die erforderliche Planungssicherheit zu geben, müssen diese so schnell wie möglich und verlässlich über die Rahmenbedingungen für ihre künftige Arbeit informiert werden.

Es zeugt von einem unverantwortlichen Umgang mit den ehrenamtlichen Vereinen und Initiativen der Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, dass die erforderliche Richtlinie drei Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes immer noch nicht fertig ist.

Der Ausschuss hat zum Abschluss seiner fünfjährigen Arbeit zudem auf Antrag meiner Fraktion einstimmig beschlossen, die Zuweisungsvereinbarungen inklusive der Standards für die Beratungen ab 1. Januar kommenden Jahres vom federführenden Ministerium anzufordern. Der Ausschuss folgt damit sowohl der Forderung nach Transparenz in der Wohlfahrt als auch dem Grundsatz der Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen auf Landes- und kommunaler Ebene. Für die anstehenden Beratungen über den Doppelhaushalt des Landes 2022/2023 bleibt die verlässliche Finanzierung der Leistungen der Wohlfahrt ein wichtiges Thema.“