Kein Zeitdruck bei Schuldenbremse, die verfassungsrechtlich bedenklich ist

PressemeldungenHelmut Holter

Nach Ansicht des Vorsitzenden der Linksfraktion, Helmut Holter, ist der Ruf der CDU-Fraktion nach einer Sondersitzung des Landtags nach der Sommerpause, um die Schuldenbremse noch in 2011 in der Landesverfassung zu verankern, ein weiteres Beispiel für das Hase-und-Igel-Wettrennen zwischen CDU und SPD. „Ob Vergabegesetz, Kommunalfinanzen oder nun Schuldenbremse, stets heißt es innerhalb der Großen Koalition: Ich bin schon da“, erklärte Holter am Dienstag. Dabei sei die demonstrierte Eile gerade bei der Schuldenbremse völlig überflüssig, denn das Grundgesetz erfordere eine Umsetzung in den Ländern erst ab 2020.

Der Aktionismus von CDU und SPD ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass platte Verschuldungsverbote keine Lösung für das Problem der Staatsverschuldung sind. „Auch wir wollen stabile Haushalte, weil wir eine handlungsfähige Politik wollen“, betonte Holter. „Eine Lösung sehen wir allerdings vor allem in einer gerechten Steuerpolitik die wir schon seit Jahren einfordern.“ Schon lange würden Konzerne und Spitzenverdiener jährlich um Milliarden entlastet, diese Einnahmen fehlten den öffentlichen Haushalten.

„Bevor diese verfehlte Steuerpolitik nicht rückgängig gemacht und die Einnahmeseite deutlich gestärkt wird, ist eine Schuldenbremse indiskutabel.   Sie fesselt die Länderhaushalte, die mit Ausgabenkürzungen im Sozial-, Kultur-, Bildungs- und Jugendbereich, zu Lasten der Kommunen reagieren, um die Ziele der Schuldenbremse zu erreichen“, kritisierte Holter. Die Schuldenbremse sei nicht nur volkswirtschaftlicher Unsinn, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. „Damit wird aus unserer Sicht unzulässig in die Hoheit der Parlamente eingegriffen“, so Holter.