Herausforderungen an die Arbeitsmarktpolitik in M-V werden 2021 steigen

Zu Bilanz und Ausblick der Landesregierung und der Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2020/2021 erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Die Corona-Pandemie hat im Jahr 2020 auch das Geschehen am Arbeitsmarkt bestimmt: Der weitere Abbau der Arbeitslosigkeit wurde gestoppt, die Zahl der Arbeitslosen ist gestiegen, deutlich weniger arbeitslose Frauen und Männer konnten gefördert werden. Auch die Chancen für Langzeitarbeitslose auf eine Integration in Arbeit verringerten sich, ihre Zahl stieg acht Monate in Folge auf nunmehr 24 000. Das Kurzarbeitergeld hat den sofortigen und exponentiellen Anstieg der Arbeitslosenzahlen verhindert. Für viele Beschäftigte in M-V bringen die 60 Prozent bzw. 67 Prozent für Familien aufgrund des niedrigen Lohnniveaus jedoch dauerhaft Einkommensverluste mit sich, die kaum zu verkraften sind. Es muss deshalb vom ersten Tag an mindestens 80 Prozent betragen. Für alle, die weniger als 2500 Euro brutto verdienen, muss ein Mindestkurzarbeitergeld eingeführt werden, um den Fall in Hartz IV zu verhindern. 

Die Herausforderungen an die Arbeitsmarktpolitik werden 2021 steigen. Wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten ins Homeoffice schicken sollen, müssen sie diese dafür qualifizieren und die notwendigen technischen Voraussetzungen schaffen. Zudem muss der Arbeitsschutz auch in der Häuslichkeit gelten. Die Betreuung, Qualifizierung und Vermittlung der 65 000 Arbeitslosen muss auch unter Pandemie-Bedingungen gesichert werden. Dafür braucht es leistungsfähige Beschäftigungsgesellschaften und andere Träger der Arbeitsmarkpolitik. Landesregierung, Jobcenter und Arbeitsagenturen müssen diese unterstützen und die Finanzierung auch in Zeiten ohne größere Präsenzveranstaltungen sichern. Zudem gilt es, Kontakte telefonisch oder online zu halten und neue Kommunikationsformen zu entwickeln. Darüber hinaus muss die Landesregierung die Träger der Arbeitsmarktpolitik über ihre Ziele in der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 informieren und deren Umsetzung gemeinsam mit diesen beraten, noch bevor die Landtagswahl den üblichen Zeitverzug mit sich bringt.  

Nicht zuletzt ist Ministerpräsidentin und SPD-Vize Manuela Schwesig gefordert, ihren Einfluss auf die geplanten Änderungen an der Hartz-IV-Gesetzgebung geltend machen. Es ist richtig, die zurzeit gültigen Erleichterungen zu verstetigen, reicht allein aber nicht aus. Kürzungen des Existenzminimums bis zu 30 Prozent, die weiterhin möglich sind, sind ebenso wenig akzeptabel wie die Beibehaltung des vielfach kritisierten, Berechnungsmodus für die Hartz-IV-Sätze.

In den zurückliegenden Monaten sind Milliarden an Unterstützungsleistungen für die Wirtschaft geflossen, an die Menschen im Hartz-IV-Bezug hat dagegen niemand gedacht. Der im Herbst gezahlte Familienzuschlag muss in einen Corona-Zuschlag gewandelt werden, der pandemiebedingte Sonderausgaben wie Laptops oder Drucker für das Homeschooling sowie für das tägliche Essen der Kinder dauerhaft abdeckt. In Zeiten der Pandemie macht der Status Quo die Menschen am Existenzminimum zu doppelten Verlierern.“