Gewalt gegen Polizei aufs Schärfste verurteilen und ächten

PressemeldungenPeter Ritter

Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter, verurteilt den gestrigen Brandanschlag gegen Polizeibeamte in Greifswald aufs Schärfste. „Leider musste in der Vergangenheit eine Zunahme von gezielten und hinterhältigen Attacken auf Polizisten festgestellt werden“, erklärte er am Dienstag in Schwerin. Diesem deutschlandweit auftretenden Phänomen müsse entschieden entgegengetreten werden.

 Zugleich warnt Ritter davor, eine Lösung allein in härteren Strafen zu suchen. „Während die Einführung einer Mindeststrafe sinnvoll erscheint, ist die generelle Anhebung des Strafmaßes auf fünf Jahre Haft, wie von Innenminister Caffier gefordert, dagegen nicht hilfreich“, sagte Ritter. Es bestünden erhebliche Zweifel, dass sich Gewalttäter davon abschrecken lassen. Zielführender sei ein Zusammenspiel zwischen guter Ausstattung und Präsenz der Polizei auf den Straßen sowie zeitnahen Verurteilungen der Straftäter. „Justiz und Polizei müssen daher gleichermaßen gestärkt werden“, betonte Ritter.

 Schon heute sei bekannt, dass die Ursachen für Gewalttätigkeit vor allem in Defiziten bei der Erziehung, Integration und fehlenden beruflichen Perspektiven lägen. Auch ließe eine bundesweite Studie zum  Thema „Gewalt gegen Polizisten“ wichtige Hinweise erwarten, die allerdings erst im Herbst nächsten Jahres präsentiert würden. Auf Antrag der Linksfraktion wird sich der Innenausschuss jedoch unabhängig vom Abschlussbericht der Studie mit diesem Thema erneut befassen. Bis 2011 könne nicht gewartet werden, dazu sei das Problem zu drängend.

 Ritter forderte die Koalition auf, die Polizeireform des Innenministers zu überarbeiten. „Tritt die neue Organisationsstruktur in Kraft, hat dies fatale Folgen für das Einsatzgeschäft der Polizei“, sagte Ritter. Die Polizeipräsenz werde damit nicht gestärkt, große Probleme seien wegen der zunehmenden Überalterung der Polizistinnen und Polizisten zu erwarten. „Dies haben auch die Ergebnisse der jüngsten Anhörung zum Polizeiorganisationsgesetz bestätigt.“