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Förderung der ländlichen Entwicklung muss auf bisherigem Niveau bleiben!

Zum Tagesordnungspunkt „Entwicklung der ländlichen Räume in der Förderperiode ab 2023“ heute im Agrarausschuss erklärt die Sprecherin der Linksfraktion für die ländlichen Räume, Elke-Annette Schmidt

„Heute wurde darüber informiert, dass die Fördermittel des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) in der neuen Förderperiode um etwa 17 Mio. Euro gekürzt werden. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Förderung der ländlichen Entwicklung in unserem Land.

Nunmehr stehen Mecklenburg-Vorpommern für Investitionen in die ländliche Entwicklung mehr als 40 Prozent weniger Mittel als bisher zur Verfügung. Dabei geht es u.a. um die Förderung der Dorfentwicklung und der ländlichen Infrastruktur, beispielsweise den Erhalt und die Gestaltung von Gebäuden, Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Auch die Unterstützung der Zusammenarbeit auf lokaler Ebene in LEADER-Aktionsgruppen wird erheblich gekürzt.

Insgesamt verschlechtern sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Verbesserung der Lebensqualität für die Menschen in den ländlichen Räumen spürbar. Das Land kann diese weitgehenden Mittelkürzungen nicht aus eigener Kraft kompensieren. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb bereits im Landtag auf diese Entwicklung hingewiesen und die Landesregierung aufgefordert, sich beim Bund für ein Umsteuern einzusetzen.“


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