Entschädigungsfonds für die Hinterbliebenen des NSU-Terrors

Peter RitterPressemeldungen

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird die Linksfraktion die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für die Hinterbliebenen des NSU-Terrors beantragen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für die Hinterbliebenen der rassistischen NSU-Mordserie wäre das Mindeste in einer Zeit, in der militante Neonazis wieder ungehemmt und planvoll Menschen ins Visier nehmen. Der Mord an Walter Lübcke und der antisemitisch motivierte Anschlag in Halle mit zwei Toten sind lediglich die jüngsten Beispiele einer jahrzehntelangen Geschichte des Rechtsterrorismus in Deutschland.

Der NSU hat auch in M-V seine blutigen Spuren hinterlassen. Ideologie, Strategie und die Taten – das rechtsterroristische Netzwerk führte das aus, was seit jeher in der Nazi-Szene diskutiert, vorangetrieben und letztlich bejubelt wird. Erst kürzlich wurde in Zwickau ein Baum gefällt, der zur Erinnerung an Enver Şimşek, dem ersten Mordopfer des NSU, gepflanzt worden war. Auch in Rostock wurde das Mahnmal für Mehmet Turgut bereits mehrfach beschädigt. Es liegt in unserer Verantwortung, dass den Hinterbliebenen rechten Terrors nicht nur Worte der Solidarität und Anteilnahme zuteilwerden, sondern diesen Worten konkrete Maßnahmen folgen.

Den Sicherheitsbehörden in M-V ist es trotz intensiver Ermittlungen bis zum Selbstbekenntnis des NSU nicht gelungen, die Mörder Mehmet Turguts ausfindig zu machen. Vielmehr wurden die Angehörigen jahrelang vernommen, observiert und stets verdächtigt, mehr über den Mord an ihrem Sohn bzw. Bruder zu wissen, als sie zugeben wollten. Der Verfassungsschutz, der durch die systematische Finanzierung der Nazi-Szene ohnehin eine unrühmliche Rolle einnimmt, stützte die haltlose These des selbstverschuldeten Todes zusätzlich. Dies führte zu erheblichen seelischen Belastungen der Familie.

Mit einem Entschädigungsfonds kann das Land seine politische Verantwortung wahrnehmen und einen ersten Schritt der Wiedergutmachung leisten.“