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Entlastung für kleine Stiftungen – Vorlage von Abrechnungen wird erleichtert

Zur heutigen Änderung des Landesstiftungsgesetzes im Rechtsausschuss erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:

„Das war eine gute Idee, die wir im CDU-Änderungsantrag zum neuen Landesstiftungsgesetz gefunden haben. Deshalb wurde sie auch angenommen. Wir lehnen Oppositionsanträge ungeachtet des Inhalts eben nicht ab – wie die CDU dies in Regierungsverantwortung praktizierte.

Kleine Stiftungen werden künftig von dem bürokratischen Aufwand entlastet, jährlich eine Abrechnung vorlegen zu müssen. Wenn diese über fünf Jahre mit annähernd gleichen Ergebnissen geprüft und für gut befunden wurde, können sie ihre Abrechnungsvorlage über drei Jahre strecken. Das ist eine gute Nachricht für kleine Stiftungen und tatsächlich ein Schritt in Richtung Bürokratieabbau.“


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