Elektronische Akte kann nur Anfang der Digitalisierung in der Justiz sein

Zur Kritik des Richterbundes, wonach die Einführung der elektronischen Akte an den Gerichten zu langsam vorangeht, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung auch in der Justiz ist. Neben der angespannten Personalsituation ist sie die zweite große Baustelle in diesem Bereich.

Die Einführung der elektronischen Akte kann ohnehin lediglich der Anfang der erforderlichen Maßnahmen sein. Es ist jetzt an der Zeit, dass alle Gerichte in erforderlichem Umfang mit audiovisueller Übertragungstechnik ausgestattet werden. Nur so können die in den Prozessordnungen eingeräumten Möglichkeiten für Verhandlungen oder Vernehmungen mittels Video-Übertragungen genutzt werden.

Darrber hinaus müssen auch die Prozessordnungen der fortschreitenden Digitalisierung angepasst werden, damit die elektronische Akte auch tatsächlich in allen Facetten genutzt werden kann. Sie darf nicht auf der Funktion verharren, lediglich eine digitalisierte Papierakte zu sein.

Nicht zuletzt muss die Digitalisierung auch Eingang in die juristische Ausbildung finden. Instrumente des Legal Tech spielen hier in Mecklenburg-Vorpommern bisher keine Rolle. Das kann nicht so bleiben, hier muss die Landesregierung deutlich mehr Anstrengungen unternehmen, damit insgesamt deutlich mehr Bewegung in die erforderliche Digitalisierung in der Justiz kommt.“