Einheitliche unabhängige Stelle in Polizeiangelegenheiten erforderlich

Zur heutigen abschließenden Beratung der Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes im Innenausschuss erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Die Einführung eines sogenannten Polizeibeauftragten auch in M-V ist ein erster wichtiger Schritt. Für künftige Prüfvorgänge im Polizeibereich erhält der Bürgerbeauftragte eine zusätzliche Personalstelle und mehr Befugnisse.

In seiner neuen Funktion als Polizeibeauftragter ist der Bürgerbeauftragte aber ausschließlich Ansprechpartner für Beschäftigte bei der Polizei. Alle anderen Personen, die eine polizeiliche Angelegenheit geklärt haben wollen, müssen weiterhin den Weg über Eingaben nutzen. Meine Fraktion fordert eine einheitliche unabhängige Beschwerdestelle. Diese wäre im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, aber auch und gerade der vielen Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich vorbildlich ihren Dienst leisten.

Mit diesem Gesetz bleiben die Koalitionsfraktionen auch hinter positiven Entwicklungen anderer Bundesländer zurück. So haben etwa Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein solche unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet. Wenn die neue Gesetzesregelung nach dem 31. Dezember 2024 turnusmäßig evaluiert wird, bleibt zu hoffen, dass dann der Mut für weiteren Fortschritt aufgebracht wird.“