Das Gleichstellungsgesetz wirkt, muss aber konsequent umgesetzt werden

Zum Bericht der Landesregierung über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:

„Das Gleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern hat fünf Jahre nach Inkrafttreten deutlich Wirkung entfaltet. So konnten in der Landesverwaltung der Anteil von Frauen in Führungspositionen gesteigert, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben verbessert und nicht zuletzt die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden.

Dessen ungeachtet haben wir es weiterhin mit einer ganzen Reihe von strukturellen Benachteiligungen von Frauen zu tun. Dies zeigt sich etwa daran, dass Teilzeitarbeit in vielen Verwaltungsbereichen viel stärker von Frauen in Anspruch genommen wird – was u.a. zu schlechterer Altersversorgung führt. Zudem ist es immer noch so, dass vor allem gehobene Führungspositionen nach wie vor mehrheitlich von Männern besetzt sind. Je höher die Etage, umso dünner wird die Luft für Frauen. Auch sind die Rolle und das Wirken der Gleichstellungsbeauftragten als gleichberechtigte Partnerin noch nicht konsequent in allen Dienststellenleitungen verankert.

Diese Ergebnisse zeigen erneut, dass es nicht nur darauf ankommt, was ein Gesetz vorgibt, sondern auch, wie diese Regelungen umgesetzt bzw. gelebt werden. Hier sind insbesondere die Leitungsebenen in der Verantwortung. Nur wenn diese die Umsetzung der Gleichstellungsmaßnahmen als wichtig und sinnvoll erkennen und sie zu ihrer Handlungsmaxime machen, können nachhaltige Erfolge erreicht werden. Der Landesverwaltung als Arbeitgeberin kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu.“