Barrieren behindern und verhindern gesellschaftliche Teilhabe
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:
„Behinderungen betreffen Menschen jeder Altersstufe und sind mal stärker, mal weniger stark ausgeprägt. Alle Frauen, Männer und Kinder mit einer Behinderung haben ein Recht auf eine umfängliche gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Aber allzu oft stehen Barrieren im Weg, die dies behindern oder gar vollständig verhindern – auch die politische Teilhabe, die in der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert wird.
Damit alle Wahlberechtigten und damit auch Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder altersbedingten Einschränkungen von ihrem guten Recht Gebrauch machen können, muss eine vollumfängliche Barrierefreiheit hergestellt werden: bei den Wahllokalen, dem Briefwahlverfahren, den Wahlunterlagen und Wahlinformationen. Wo eine völlige Barrierefreiheit nicht erreicht werden kann, sind Assistenzen und Unterstützungssysteme auszuweiten. Meine Fraktion wird dazu auf der kommenden Landtagssitzung einen entsprechenden Antrag einbringen, denn die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zur Verfassungswirklichkeit hat ergeben, dass nicht einmal 9 Prozent der Wahllokale im Land vollständig barrierefrei sind. Das muss sich bereits zur Landtags- und Bundestagswahl im kommenden Jahr dringend ändern.“
Hintergrund: In M-V leben rund 360 000 Menschen mit Behinderungen, etwa 23 Prozent der Gesamtbevölkerung. Mehr als die Hälfte von ihnen haben eine Schwerbehinderung. Wiederum mehr als 50 Prozent der Menschen mit Schwerbehinderungen sind über 65 Jahre alt, etwa 1,7 Prozent sind unter 15 Jahre alt.
Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen wurde im Jahr 1992 von den Vereinten Nationen ausgerufen. Er wird jedes Jahr am 3. Dezember begangen. Der Tag soll das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen schärfen und Engagement zur Stärkung der Rechte und einer inklusiven Gesellschaft befördern.
Laut Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention zählen zu den Menschen mit Behinderungen „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“.
Da hat der Landesvorsitzende der @CDUMV, Michael Sack, mal wieder auf‘s falsche Pferd gesetzt #cdupt21 #Laschet
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