Anzahl der berufsbedingten Hautkrebserkrankungen in M-V nimmt zu

Henning FoersterPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage „Auswirkungen der Arbeit im Freien auf die Gesundheit der Beschäftigten in M-V“ (Drs. 7/3942) erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Hitze und lange Sonneneinstrahlung können die Gesundheit von Beschäftigten massiv gefährden. Nach Angaben der Bundesregierung gibt jeder achte Beschäftigte bundesweit an, mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit im Freien zu arbeiten. Nur 38 Prozent sind dabei durch Ihren Arbeitgeber über potentielle Gefahren aufgeklärt worden.

Seit 2015 ist Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung als Berufskrankheit anerkannt. Mittlerweile liegen sogenannte Plattenepithelkarzinome, die zweithäufigste Hautkrebsart, und multiple aktinische Keratosen, eine Frühform von Hautkrebs, bei den anerkannten Berufskrankheiten in M-V bereits an zweiter Stelle hinter Lärmschwerhörigkeit (115 Fälle) und noch vor Erkrankungen des Blutbildes (25 Fälle) sowie Asbeststaublungenerkrankungen (13 Fälle). Gab es 2015 in M-V 14, waren es 2016 bereits 41 als Berufskrankheit anerkannte Hautkrebsfälle und 2018 76.

Um diesen Trend umzukehren, sind vor allem die Arbeitgeber gefragt. Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind diese dazu verpflichtet, die Beschäftigten über potentielle Gefahren aufzuklären und die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst ausgeschlossen ist. Dabei können technische Maßnahmen wie Schattensegel ebenso helfen wie eine kluge Planung von Arbeitszeiten und -abläufen, die Beschäftigte möglichst wenig der UV-Strahlung aussetzt. Da es objektiv unmöglich ist, immer und überall für einen schattigen Arbeitsplatz zu sorgen, ist darauf zu achten, dass die Beschäftigten eine Kopfbedeckung und soweit möglich geeignete, sonnendichte Kleidung tragen.“