Schutz vor Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Zum Artikel „Mehr Gewalt: Frauenhäuser in MV sind überlastet“ in der heutigen Ausgabe der „Ostsee-Zeitung“ erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:
„Der Schutz von Frauen und Kindern, die Gewalt erfahren mussten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die selbstverständlich erfüllt werden muss. Land und Kommunen stehen gemeinsam in der Pflicht, die dafür notwendigen Strukturen zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Es dauert oft lange Zeit, bis Frauen den Mut fassen und Hilfe suchen. Es ist völlig inakzeptabel, dass sie dann an den Türen der Einrichtungen abgewiesen werden müssen. Das ist auch für die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern und Beratungsstellen belastend. Ich bedanke mich ausdrücklich bei ihnen, dass sie in vielen Fällen doch noch Lösungen für die hilfesuchenden Frauen finden.
Die Kapazitäten der Frauenhäuser sind auch deshalb ausgereizt, weil viele Bewohnerinnen keine Wohnung finden und so über Monate in den Einrichtungen bleiben müssen. Insbesondere Frauen mit mehreren Kindern und Frauen ohne deutsche Staatsbürgerschaft haben es bei der Wohnungssuche schwer. Hier müssen Wohnungsunternehmen, insbesondere die kommunalen, stärker für das Thema sensibilisiert werden.
Neben dem Schutz der Betroffenen müssen wir die Prävention noch stärker in den Fokus rücken. Ziel muss es sein, gewalttätige Übergriffe erst gar nicht geschehen zu lassen. In vielen Fällen geht die Gewalt vom aktuellen oder ehemaligen Partner aus. Bei ihnen muss das Bewusstsein gestärkt werden, dass Gewalt in keinem Fall legitim ist und sie einen anderen Umgang mit Konflikten und Stress-Situationen erlernen müssen.
Wir haben ein gut aufgestelltes Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern, gleichwohl sind die Anforderungen der Istanbul-Konvention noch immer nicht ausreichend erfüllt. Das wird die rot-rote Landesregierung ändern. Wir haben eine Evaluation des Hilfesystems auf den Weg gebracht, aus deren Ergebnissen eine Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention abgeleitet werden wird.“
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