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Henning Foerster: Verbraucher entlasten - Energiepreise senken

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

 

meine ersten Gedanken beim Lesen dieses Antrages waren folgende: „Es ist schon bemerkenswert, wie schnell die hiesige CDU in der Oppositionsrolle angekommen ist. Anfang letzter Woche war die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD noch geschäftsführend im Amt. Und wenige Tage später liegt uns hier ein Antrag vor, der Forderungen eben jene Bundesebene adressiert, so als hätte es 16 Jahre Kanzlerschaft der CDU gar nicht gegeben.

 

Warum weise ich explizit darauf hin? Weil das, was hier in Ihrem Antrag angesprochen und mit Krokodilstränen beweint wird, das Ergebnis ihrer eigenen Politik ist. Es ist ja sehr schön, dass CDU-Anträge jetzt mit Äußerungen aus der Linken begründet werden, machen sie weiter so!

Nur nimmt man Ihnen ihre Sorge um die sozialen Herausforderungen im Kontext der Energiewende nicht so richtig ab. Denn bislang hat sich die CDU nicht dabei hervorgetan, diese ausreichend zu berücksichtigen. Sie sind viele Jahre dafür verantwortlich gewesen, dass die Kosten für Klimaanpassung und Klimaschutz vor allem bei den kleinen Leuten abgeladen wurden.

 

Private Haushalte, Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Selbstständige tragen die Hauptlast, während große Unternehmen und gut situierte Privatpersonen geschont werden. Doch nun zu den einzelnen Punkten des Antrages. Tatsache ist, dass der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Dietmar Bartsch, unlängst einen Verzicht auf die nächste Stufe der CO2-Preiserhöhung forderte.

Das ist sozial geboten, da immer mehr Haushalte Probleme haben, die Kostensteigerungen zu schultern. Klimatechnisch soll der CO2-Preis Lenkungswirkung entfalten. Dazu würde er jedoch bedeutend höher ausfallen müssen als bislang mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorgesehen.

 

Aus ökologischer Sicht plädieren die Grünen und der Verband Erneuerbare Energien für einen deutlich höheren CO2-Preis. In der Koa-Vereinbarung Bund heißt es dazu: „Wir setzen auf einen steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument, verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich ein und werden dabei insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen unterstützen. Was gut ist fürs Klima, wird günstiger – was schlecht ist, teurer.“

Und weiter heißt es: „Wir betrachten Energiepreise und CO2-Preise zusammen. Angesichts des derzeitigen Preisniveaus durch nicht CO2-Preis-getriebene Faktoren halten wir aus sozialen Gründen am bisherigen BEHG-Preispfad fest.“ Somit wird der CO2-Preis je Tonne ab dem kommenden Jahr von 25 auf 30 Euro steigen, was etwa 0,6 Cent je KWh entspricht.

 

Das klingt wenig, ist aber angesichts der allgemeinen Kostenentwicklung zu viel. Dazu eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, macht jedoch wenig Sinn, denn die Forderung würde ins Leere laufen. Sie widerspricht schlicht dem Koalitionsvertrag und ist daher nicht mehrheitsfähig. Daher ist aus unserer Sicht angezeigt, die Ampel beim Wort nehmen und den angekündigten, starken sozialen Ausgleich einzufordern.  

 

Dann fordern sie die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Energie. Dazu möchte ich folgendes ausführen. Die Linksfraktion in Sachsen forderte mit einem Antrag im Oktober: „Energie darf nicht zum Luxusgut werden: Mehrwertsteuer auf Energiepreise auf 7 Prozent senken – Energieversorgung sozial gerecht umbauen!“ Die Forderung bezieht sich auf Energie-, Heiz-, Brenn- und Kraftstoffpreise.

Die Empfehlung ihrer Parteifreunde aus der Staatsregierung zum Umgang mit dieser Forderung lautete wie folgt. „Nach der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie kann jeder Mitgliedsstaat nach Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses auf Lieferungen von Erdgas, Elektrizität oder Fernwärme einen ermäßigten Steuersatz anwenden. Das ist grundsätzlich zulässig.

Eine Ermäßigung für Kraftstoffe hingegen sieht besagte Richtlinie nicht vor und scheidet somit aus.“ Empfohlen wurde daher folgendes: „Bevor punktuelle Änderungen des Katalogs der ermäßigten Mehrwertsteuersätze erfolgen, sollten die Erörterungen auf Ebene der Union zur Reform der Mehrwertsteuersätze abgewartet werden.

 

Im Sinne eines einfachen und verständlichen Steuerrechts sollte nach Möglichkeit darauf verzichtet werden. Diese Einschätzung macht eine Einigung im Bundesrat und beim Bund sehr unwahrscheinlich. Umso wichtiger ist es, zügig einen starken sozialen Ausgleich zu schaffen, der auch wirklich bei den Menschen ankommt, die bedürftig sind. Was mir dazu einfallen würde, wären die bedarfsgerechte Anhebung von Wohngeld und Grundsicherung.

Oder der Verzicht auf Strom- und Gassperren, mindestens mal bis zum Ende der akuten Phase der Corona Pandemie. Im dritten Punkt Ihres Antrages fordern sie die Abschaffung der Erneuerbaren Energieumlage. Auch das ist spannend, weil sie auch das in ihrer Regierungszeit auf Bundesebene längst auf den Weg hätten bringen können. Worum geht es dabei?

 

Über die EEG-Umlage werden bekanntlich die Kosten für den Ausbau der regenerativen Energien auf den Endverbraucher umgelegt. Die Umlage hat sich innerhalb eines Jahrzehnts mehr als verdreifacht auf aktuell 6,5 Cent je KWh. Mit jeder EEG-Novelle wurden mehr Großverbraucher privilegiert und von der EEG-Umlage weitgehend befreit. Das war CDU-Energiepolitik.

 

Die Folge ist, dass die Umlage überproportional von Privatverbrauchern und mittelständischen Betrieben aufzubringen ist. Das haben wir hier im Landtag immer wieder kritisiert. Die Ampelkoalition will die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis nun beenden. Laut Koalitionsvertrag soll die Umlage zum 1. Januar 2023 in den Haushalt übernommen werden.

 

Die Finanzierung wird über den Energie- und Klimafonds erfolgen. Letzterer wird aus den Einnahmen der Emissionshandelssysteme und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gespeist.

Mit Vollendung des Kohleausstiegs soll die Förderung der Erneuerbaren Energien ganz auslaufen. Damit ist der Terminplan klar umrissen und eine Bundesratsinitiative vollkommen überflüssig.

Kommen wir zum letzten Punkt, der Pendlerpauschale. Als das Bundesumweltamt vor kurzem vorschlug, sie zu streichen, haben wir klar gesagt, „Hände weg von der Pendlerpauschale, solange keine echte Alternative zum Auto besteht.“ An dem Punkt sind wir uns einig. Denn ohne nachhaltige Stärkung des Angebotes in ÖPNV und SPNV kann sie nicht gestrichen werden. Für Strecken ab Kilometer 21 wurde die Pendlerpauschale bereits erhöht.

 

Eine weitere Erhöhung würde Besserverdienende entlasten, weil sie das zu versteuernde Einkommen senkt, während sie denjenigen, die keine oder wenig Steuern zahlen, nichts nützt. Deshalb lehnen wir diese Forderung rundheraus ab. Wir favorisieren eher ein Mobilitätsgeld als fester Betrag pro Kilometer Arbeitsweg, der für alle Pendler gleich hoch ist.

Dieses Mobilitätsgeld sollen abhängig Beschäftige als einen festen Betrag pro Entfernungskilometer erhalten, entweder als Senkung ihrer Einkommensteuerschuld oder, sofern keine oder keine ausreichend hohe Einkommensteuerschuld besteht, auch als direkte Auszahlung. Für wen es steuerlich günstiger ist, der soll die realen Kosten öffentlicher Verkehrsmittel als Werbungskosten geltend machen und auf das Mobilitätsgeld verzichten.

 

Zusammengefasst, Sie haben die richtigen Themen angesprochen, aber die falschen Lösungen präsentiert. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.

 


PRESSEKONTAKT:
 

Claudia Schreyer
Pressesprecherin


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