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Geförderte Arbeitsplätze müssen nachhaltig sein

Das Vorhaben der Landesregierung, auch die Vergabe von Fördermitteln an die Zahlung von Mindestlöhnen zu knüpfen, ist nach Ansicht des arbeitsmarkt- und gewerkschaftspolitischen Sprechers der Linksfraktion, Henning Foerster, grundsätzlich richtig. „Auch angesichts des Fachkräftemangels, anhaltend hoher Pendlerzahlen und der Abwanderung junger Leute dürfen nur solche Arbeitsplätze gefördert werden, die so bezahlt werden, dass die Beschäftigten ohne zusätzliches Hartz IV auskommen“, erklärte Foerster am Donnerstag. Weitere Kriterien müssten die Nachhaltigkeit der Arbeitsplätze und die Verpflichtung zur Berufsausbildung sein.

Wie aus den Antworten der Landesregierung auf Anfragen zu den Fördermodalitäten bei Servicecentern hervorgeht, sei die Vergabe an ein Jahresbrutto von 25 000 Euro sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen mit einer Bestandsdauer von mindestens 5 Jahren gekoppelt. „Das sind richtige Schritte, allerdings erscheinen die Regelungen, wenn es um die Rückforderung von Fördermitteln geht, recht großzügig“, sagte Foerster. 

So könne von einer Rückforderung bereits abgesehen werden, auch wenn die Arbeitsplatzziele nur in der Hälfte des Überwachungszeitraumes von 5 Jahren  erreicht sind. „Das gleiche gilt, wenn Dauerarbeitsplätze aufgrund struktureller Entwicklungen wieder weggefallen sind oder vorgesehene Dauerarbeitsplätze nicht besetzt werden konnten“, sagte Foerster. „Es muss künftig genauer darauf geachtet werden, dass die Kriterien eingehalten werden, damit tatsächlich solche Arbeitsplätze entstehen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine mittel- und langfristige Perspektive im Land verschaffen.“


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