Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
TOP 4
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
- Drucksache 8/91 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
wir bereden hier heute einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer. Inhaltlich wird die Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer von sechs auf fünf Prozent begehrt. Sie begründen das damit, dass sie es als Ziel sehen, allen Menschen Wohneigentum zu ermöglichen und Mecklenburg-Vorpommern bei der Wohneigentumsquote Mecklenburg-Vorpommern bisher deutlich hinter den westlichen Flächenländern zurückbleibt.
Meine Damen und Herren von der AfD,
wir haben den Steuersatz bei der Grunderwerbssteuer erst im Jahre 2019 von fünf auf sechs Prozent erhöht. Und das war richtig. Hintergrund war – das ist hier ja bereits gesagt worden – die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
Vorausgegangen war eine Volksinitiative mit 45.000 Unterschriften. Das sind dreimal so viel, wie eine Volksinitiative eigentlich zu ihrem Erfolg braucht. Das macht schon deutlich, wie groß der Wunsch in der Bevölkerung war, diese Ungerechtigkeit endlich zu beseitigen.
Auch meine Fraktion hatte dem Gesetzentwurf der damaligen Koalitionsfraktionen letztlich zugestimmt, weil
a) die Straßenausbaubeiträge ungerecht waren und beseitigt werden mussten und
b) die Erhöhung der Grunderwerbssteuer die fairste Möglichkeit war, die finanziellen Ausfälle zu kompensieren.
Das war nach den durchgeführten Anhörungen am Ende mehr als deutlich. Auf die einzelnen Argumente möchte ich an dieser Stelle nicht mehr eingehen, das wurde oft genug getan.
Und auch die AfD-Fraktion stand der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge damals recht offen gegenüber. Es ist richtig, dass Sie in der damaligen Debatte die Gegenfinanzierung über die einprozentige Erhöhung der Grunderwerbssteuer kritisiert haben. Das ist wahr.
Herr Schneider von der AfD räumte dabei zwar ein, dass sich die einprozentige Erhöhung der Grunderwerbssteuer „schön und vielversprechend“ anhöre, bezog sich dann aber auch die Stellungnahme des Städte- und Gemeindetags und wies daraufhin, dass die einprozentige Erhöhung nicht ausreichend sei und begründete auch, warum das so ist.
Ja, was denn nun? Noch vor zwei Jahren war ihnen die Erhöhung nicht ausreichend und jetzt soll sie ganz weg?! Es ist doch bemerkenswert, wie die Alternative für Deutschland ständig neue Alternativen zu ihren eigenen Positionen anbietet.
Kommen wir aber auf den vorliegenden Gesetzentwurf zurück.
Meine Damen und Herren von der AfD,
wenn wir diesen Gesetzentwurf mit der von Ihnen vorgeschlagenen Absenkung des Grunderwerbssteuersatzes beschließen würden, würde sich die Wohneigentumsquote in Mecklenburg-Vorpommern nicht einen Deut verbessern.
Worüber reden wir denn da? Bei mir im Wahlkreis, in der Mecklenburgischen Seenplatte, liegt der durchschnittliche aktuelle Grundstückspreis bei 71 Euro pro Quadratmeter. Käufer würden demnach 71 Cent pro Quadratmeter sparen. Gehen wir mal von 800 Quadratmetern aus, dann reden wir unter dem Strich über eine Einsparung von 568 Euro. Ich glaube, wenn jemand plant sich Wohneigentum zu schaffen, machen 568 Euro für das gesamte Grundstück keinen großen Unterschied aus. Daran lässt es niemand scheitern.
Relevant wird das erst dann, wenn jemand vorhat ganze Wohnblöcke als Kapitalanlage oder Spekulationsobjekt zu kaufen. Dann fällt das ins Gewicht. Und genau um diese Klientel geht es Ihnen auch.
Es geht Ihnen doch gar nicht um die kleinen Häuslebauer oder um die Wohneigentumsquote. Sie machen Klientelpolitik für Immobilienmogule.
Das merkt man schon allein daran, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf zu einem Zeitpunkt um die Ecke kommen, an dem die Baupreise auf einem Höchststand sind. Kaum ein Normalverdiener startet jetzt das Bauvorhaben eines Einfamilienhauses, und das liegt nicht an den 568 Euro zusätzlicher Grunderwerbssteuer.
Meine Damen und Herren von der AfD,
dieser Antrag hilft keinem Häuslebauer. Er soll nur die Gewinnmargen von Investoren erhöhen und das auf Kosten der Allgemeinheit, denn die 30 Millionen Euro wegfallender Straßenausbaubeiträge müssen ja trotzdem irgendwie gegenfinanziert werden. Diesen Antrag können wir deshalb nur ablehnen. Ich bedanke mich.
PRESSEKONTAKT:
Claudia Schreyer
Pressesprecherin
Tel. 0385 / 52 52 502
Fax 0385 / 52 52 547
E-Mail: presse@dielinke.landtag-mv.de