Bildungsministerium zeigt sonderbare Förderpraxis mit feudalen Zügen
Nach Ansicht des kulturpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Torsten Koplin, offenbarte das Bildungsministerium auf der jüngsten Sitzung des Bildungsausschusses eine sonderbare Förderpraxis.
„Thema war die Förderung der Literaturhäuser, und hier gab es allerlei widersprüchliche Einsichten in die Praxis des Bildungsministeriums“, erklärte Koplin am Montag. Während im Haushaltsplan des Landes für die Literaturförderung eine Summe von knapp 180 000 Euro veranschlagt wurde, habe das Bildungsministerium suggerieren wollen, dass für den Fachbereich Literatur lediglich 142 000 Euro zur Verfügung stehen. „Auf den Widerspruch aufmerksam gemacht, wurde erklärt, dass Literaturförderung Bestandteil der gesamten Kulturförderung sei und man schließlich auch den Bundeswettbewerb der Musikschulen finanzieren müsse“, sagte Koplin. Es könne jedoch nicht sein, dass Gelder aus der Literaturförderung für den Musikbereich herangezogen werden, zumal die Förderung des Bundeswettbewerbs für die Musikschulen mit insgesamt 210 000 Euro explizit im Haushaltsrechtsgesetz ausgewiesen sei. „Dieser Sachverhalt wird in der Ausschusssitzung Ende März erneut eine Rolle spielen, wir erwarten eine plausible Erklärung“, sagte Koplin.
Darüber hinaus hat die Linksfraktion beantragt, die Kürzungen für die vier Literaturhäuser in Höhe von immerhin 18 000 Euro zurückzunehmen. „Seitens des Ministeriums sprach man allerdings nicht von einer Kürzung, es handele sich vielmehr um eine ‚Neujustierung der Mittelvergabe’ aufgrund neuer Schwerpunktsetzungen, erfuhren die erstaunten Abgeordneten“, so Koplin. „Wie diese Neujustierung inhaltlich begründet wird, und warum die Antragsteller vorab nicht über die neu ersonnen Schwerpunkte informiert wurden, darüber erfuhren die Abgeordneten nichts.“
Nach Auffassung der Linksfraktion muss die Kulturförderung endlich transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. „Die derzeitige Mittelvergabe trägt fast schon feudale Züge. Ein Zustand mit dem sich das Parlament nicht abfinden darf“, betonte Koplin.
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