Sehr geehrte Präsidentin,
sehr geehrte Abgeordnete,
Die Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern gibt Anlass zu großer Sorge. Die Anzahl der öffentlichen Bibliotheken hat sich seit 1998 von 222 auf 109 mehr als halbiert. Von ehemals 14 Fahrbibliotheken sind nur noch 5 im Einsatz. Für Neuerwerbungen sind immer weniger Mittel vorhanden. Hinzu kommt, dass die elektronische Vernetzung und die digitalen Angebote an vielen Standorten nicht den heutigen Anforderungen entsprechen. Auch die personelle Situation hat sich in den vergangenen Jahren verschärft. Es mangelt an jungen Fachkräften.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen nicht in ausreichender Zahl über die heute zusätzlich erforderlichen technischen Fähigkeiten, können den gestiegenen sozialen Anforderungen oftmals nicht gerecht werden.
Wir haben jedoch - das ist zumindest unsere Auffassung – die Pflicht (und nicht die Wahl), das Angebot von Bibliotheksdienstleistungen, eines topaktuellen Bibliotheksbestandes unter Berücksichtigung aller neuen Entwicklungen auf dem Medien- und Informationsmarkt für die Nutzung durch jedermann sicherzustellen. Das heißt auch - oder insbesondere - im ländlichen Raum!
Ich möchte Ihnen hierfür gern einige Gründe nennen:
1. Bibliotheken sind starke Partner für Bildung:
- Sie dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung.
- Insbesondere für Kinder- und Jugendliche habe sie eine Vorbildfunktion beim Erlernen eines selbstverständlichen Umgangs mit Büchern, Zeitungen und modernen Medien.
- In Bibliotheken können sie beobachten, wenn andere Lesen - was, wie Sie alle sicher wissen, leider in vielen Familien nicht mehr selbstverständlich ist.
- hier dürfen sie sich ausprobieren, Bücher BEGREIFEN, hier werden Ihnen Techniken der Recherche erklärt, hier wird Ihnen vorgelesen.
- Die Bibliotheken tragen so auf vielfältige Weise dazu bei, Lesekompetenzen zu stärken und befähigen Kinder und Jugendliche, eigenständig Informationen zu finden und zu bewerten.
- Dabei stehen Ihnen engagierte Fachkräfte zur Seite, die mit ihrer Arbeit auch in Kooperationen mit Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen bereits frühzeitig Maßnahmen der Leseförderung gemeinsam gestalten.
- Kurzum: Bibliotheken ermöglichen die Medien- und Informationskompetenz und sind unverzichtbar für ein lebenslanges Lernen.
Für uns ist und bleibt es deshalb auch in Zukunft wichtig, die Bibliotheken als eigenständige und kooperierende Bildungseinrichtungen anzuerkennen. Dies muss letztlich auch eine gesetzliche Regelung zur Folge haben, wie wir sie u.a. mit unseren Anträgen zur Einführung eines Bibliotheksgesetzes in der vergangenen Legislaturperiode bereits gefordert haben. Damit entsprechen wir im Übrigen auch der Empfehlung der Encquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“, die den Ländern eine Regelung der „Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen“ empfiehlt.
2. Bibliotheken sind verlässliche soziale Zentren. Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum.
- Bibliotheken sind wirklich für jedermann öffentlich zugänglich (für Professoren und für Arbeitssuchende)
- Gewährleisten also in besonderer Weise das Grundrecht auf freien Zugang zu Informationen für alle
- Sie Unterstützen Menschen in schwierigen Lebenssituationen und Menschen mit Behinderungen durch geeignete Informations- und Medienangebote
- Sie sind Orte der Begegnung und der Kommunikation und
leisten einen Beitrag für eine sinnvolle und erfüllende Freizeitgestaltung.
Unter Berücksichtigung all dieser Funktionen bleibt also festzuhalten: Bibliotheken helfen, dass sich die Gesellschaft nicht noch tiefer spaltet.
3. Bibliotheken sind wichtige Bestandteile der kulturellen Infrastruktur.
- Bibliotheken retten Wissen und erhalten Kulturgüter.
- Die sachgerechte Aufbewahrung, Konservierung und Restaurierung und ggf. auch die Digitalisierung und Verfilmung von historischen Dokumenten müssen daher auch für die Zukunft sichergestellt werden.
- Sie bewahren das schriftliche kulturelle Erbe und sammeln darüber hinaus Informationen zur lokalen Geschichte, bedeutenden Persönlichkeiten und historischen Ereignissen und leisten damit einen identitätsstiftenden Beitrag.
- Bibliotheken dienen der Pflege von Sprache und Literatur und tragen durch die Bereitstellung fremdsprachiger Literatur auch zur Integration von Menschen aus anderen Herkunftsländern bei.
- Den Autorinnen und Autoren, Künstlerinnen und Künstlern geben sie ein Forum für ihre Werke.
- Sie sind als kulturelle Veranstaltungsorte in der Öffentlichkeit präsent und bereichern durch Kooperationen mit anderen kulturellen Einrichtungen die kulturelle Vielfalt in unserem Land.
Dies alles sind mehr als genug Gründe, die Bibliothekslandschaft in MV nicht nur in ihren jetzigen Strukturen zu erhalten, sondern - mit Blick auf die flächendeckende Grundversorgung aller in MV lebenden Menschen, für die Zukunft umzugestalten und in seiner Qualität zu verbessern. Dies muss auch den Ausbau der Fahrbibliotheken zur Folge haben, die selbstverständlich ebenso den aktuellen Bedürfnissen und Anforderungen an die Wissensvermittlung entsprechend durch digitale Medien und Internet ausgestattet werden müssen.
Ein Blick auf die aktuelle Statistik zu den Fahrbibliotheken in unserem Land weist aus, dass seit 1998 der Bestand deutlich zurückgegangen ist (von 161.977 auf 105.956), die Öffnungsstunden pro Woche von 201 auf 71 Stunden gesunken und die Zahl der Haltepunkte von 844 auf 307 zurückgegangen ist.
Ich frage Sie: wie können wir bei diesem Sachstand davon ausgehen, dass die Grundversorgung im ländlichen Raum überhaupt noch gegeben ist?
Die besonderen Bedarfe der Bibliotheken speziell für unser Land zu ermitteln und Wege aufzuzeigen, wie das Bibliotheksnetz in Mecklenburg-Vorpommern den Erfordernissen der nächsten Jahrzehnte gerecht werden kann, muss Aufgabe eines Bibliotheksentwicklungskonzeptes sein. Dies sollte ohne weitere Verzögerung geschehen.
Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich in Mecklenburg-Vorpommern ein flächendeckendes, leistungsstarkes und zukunftsfähiges Bibliothekswesen entwickeln kann.
Ich möchte Sie im Namen meiner Fraktion Die Linke – daher bitten, diesem Antrag zuzustimmen.