Frau Präsidentin,
meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete,
(Situation)
Jedes Jahr erkranken in Deutschland etwa 57.000 Frauen neu an Brustkrebs. In jedem Jahr sterben etwa 17.500 Frauen an den Folgen dieser Erkrankung.[i]
Brustkrebs ist in Deutschland und in Europa die häufigste Krebserkrankung bei Frauen.
Diese Situation hat 2004 zur Aufnahme des Mammographie-Screenings in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen geführt. Frauen in den am meisten gefährdeten Jahrgängen, zwischen 50 und 69 Lebensjahren, haben seitdem auf diese Vorsorgeuntersuchung alle 2 Jahre einen gesetzlichen Anspruch.
In Mecklenburg-Vorpommern haben wir die entsprechenden Grundlagen in der 4. Legislatur geschaffen. Seit 2006 praktizieren die Screening-Einheiten.
(Problem)
Es ist eine gute Regel, Maßnahmen und Strukturen, die einmal beschlossen und in Gang gesetzt wurden, nach einer bestimmten Zeit zu überprüfen. Die Managementlehre empfiehlt hierfür den Plan-Do-Chec-Act-Zyklus, der auch als Deming-Rad bekannt ist.
Da wir das Mammographie-Screening in unserem Land, wie gesagt, bereits geplant und umgesetzt haben, ist nun die Überprüfung angebracht. Damit positive Ergebnisse verstetigt werden können, sollten wir fragen, ob das Mammographie-Screening die angestrebten Ziele erreicht hat. Also:
- Kam es zu einer deutlichen Senkung der Brustkrebssterblichkeit bei der anspruchsberechtigten Bevölkerungsgruppe?
und
- Gelang es, die Belastungen, die mit einem Mammographie-Screening verbunden sind, zu minimieren?[ii]
Beides ist formuliert in § 9 (Grundlagen und Ziele des Mammographie-Screenings) der bundeseinheitlichen Krebsfrüherkennungs-Richtline.
Um die Zielerreichung einzuschätzen, wofür wir übrigens auch als Land ausdrücklich durch die Evaluationsauflage der Krebsfrüherkennungsrichtlinie in § 23 verpflichtet sind, brauchen wir Zahlen und Fakten.
Wir brauchen Angaben über
- die Einladungsquote zum Mammographie-Screening in Mecklenburg-Vorpommern
- die Teilnahmequote
- die Sterblichkeit an Brustkrebs bei den berechtigten Frauen
- die Entdeckungsrate von Brustkrebs durch das Mammographie-Screening
- die Stadienverteilung der entdeckten Mammakarzinome
aber auch
- der falsch negativen Diagnosen im Früherkennungsprogramm
und vieles mehr. Alle Kriterien sind aufgeführt im bereits erwähnten § 23 der Krebsfrüherkennungs-Richtline.
Mit der Gesundheitsberichterstattung, die die Landesregierung auf ihrem Dienstleistungsportal veröffentlicht, werden diese Fragen nicht beantwortet. Ich habe die Seite unter http://service.mvnet.de/sm-indikatoren/daten_berichte/e-bibointerth07/MV07_13.pdf
am 10. November, um 11.30 Uhr, zuletzt besucht, und fand nur eine Tabelle über die „Beteiligung an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen nach Geschlecht, für MV im Zeitvergleich“.
Da in ihr die Beteiligung an allen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zusammen ausgewiesen ist, sind die Angaben für eine Evaluation der Brustkrebsvorsorge durch das Mammographie-Screening nicht tauglich.
(Lösung)
Deshalb fordern wir, dass die Landesregierung den Landtag über den Stand und die Ergebnisse des Mammographie-Screenings in Mecklenburg-Vorpommern unterrichtet. Die Fristsetzung bis Ende Juni 2012 erscheint meiner Fraktion hier angemessen.
Ich bitte Sie, sehr verehrte Abgeordnete, stimmen Sie für diesen Antrag.
[i] www.bcaction.de/lernen/category/daten-zahlen/
[ii] § 9 Grundlagen und Ziele des Mammographie-Screenings, Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtline /KFE-RL) in der Fassung vom 18. Juni 2009, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2009, Nr. 148a, in Kraft getreten am 3. Oktober 2009, zuletzt geändert am 16. Dezember 2010, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2011, Nr. 34, S. 864, in Kraft getreten am 3. März 2011