Die baupolitische Sprecherin der Linksfraktion, Regine Lück, will in der Fragestunde im Landtag am Donnerstag von der Landesregierung wissen, was sich hinter dem Punkt 49 der Koalitionsvereinbarung verbirgt. Danach soll einer Änderung des Baugesetzbuches mit dem Ziel der generellen Abschaffung des Bauens im Außenbereich nicht zugestimmt werden.
„Es wäre inakzeptabel und würde einer nachhaltigen Landesentwicklung zuwiderlaufen, wenn sich die Landesregierung gegen eine Aufhebung der Privilegierung industrieller Tierhaltungsanlagen im Außenberiech stellt“, erklärte Frau Lück am Dienstag. Die Bevorzugung gewerblicher Tierhaltung gegenüber anderen Gewerbebetrieben müsse angesichts immer größerer Stallanlagen aufgehoben werden.
„Für die gewerbliche Tierhaltung muss das gleiche Recht gelten wie für andere gewerbliche und industrielle Vorhaben. Hier muss der Wille der Gemeinde vorliegen und die Öffentlichkeit beteiligt werden“, so Frau Lück. „Mit einer dann erforderlichen Bauleitplanung kann darüber hinaus der optimale Standort bestimmt und eventuell negative Auswirkungen auf die Umgebung begrenzt werden.“