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9. November 2011 Rede, Regine Lück

MdL Regine Lück - Energiewende durch Energieeinsparung im Gebäudebereich unterstützen – Mehrbelastung von Mieterinnen und Mietern und kommunalen Haushalten verhindern

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

vor einem Dreivierteljahr berieten wir über den Antrag der Koalition „Energieeffizienz erhöhen – Stärkung der Konjunktur durch Investitionen in energetische Sanierungen“.

Damals hat meine Fraktion sich enthalten. Nicht etwa, weil wir das Anliegen nicht unterstützen. Dass tun wir sehr wohl, aber der Antrag war halbherzig.

Ich sehe den Antrag meiner Fraktion als Angebot an den Landtag, die damalige Debatte aufzugreifen und unter dem Kontext der Energiewende zu betrachten.

Vor einem Monat erschütterte eine Abfolge katastrophaler Ereignisse in Japan die Welt, die niemand für möglich hielt. Ausmaß und Folgen sind noch immer nicht abzusehen und die Erde bebt weiter. Unsere Solidarität gilt dem japanischen Volk, das unfassbares Leid erträgt und dessen Leben sich für immer verändert.

Schlagartig sorgten diese Ereignisse dafür, dass die Energiewende in aller Munde ist.

Sie ist nicht mehr aufzuhalten. Sie darf nicht verzögert, sondern muss konsequent vorangetrieben werden. Und dazu gehört zu allererst Energie einzusparen.

Da sind wir wohl aller einer Meinung. Fordert doch die Leitlinie Nr. 1 der Landesstrategie "Energieland 2020" die Verbesserung der Energieeffizienz sowie Einsparungen von Energie in allen Lebensbereichen.

Bekanntermaßen entfallen 40 Prozent des Endenergieverbrauchs auf den Gebäudebereich.

Damit liegen hier die größten Klimaschutzpotenziale. Und diese Einsparpotenziale sind kurzfristig und mit relativ geringem volkswirtschaftlichem Aufwand erschließbar.

Deshalb war es politisch mehr als ungeschickt, einen ersten Entwurf zum Bundeshaushalt 2012 vorzulegen, der keine Mittel für die energetische Gebäudesanierung vorsieht.

Und es war sehr naiv darauf zu vertrauen, dass das mit dem Atomdeal eingerichtete Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ durch die Betreiber von Atomkraftwerken gespeist wird. Haben doch - als Reaktion auf das Moratorium  - die vier großen Stromversorger die Zahlungen an den Sonderfonds eingestellt. Jetzt fehlen 500 Millionen Euro, mit denen in diesem Jahr die energetische Gebäudesanierung finanziert werden sollte.

Damit, und mit der Rummeierei zum Atomausstieg, hat sich schwarz-gelb politisch völlig demontiert. Wenn man sich jetzt um Schadensbegrenzung bemüht, ist das weder glaubwürdig und schon gar nicht verlässlich.

Seit der vergangenen Woche spricht sich Bundesumweltminister Norbert Röttgen dafür aus, die staatliche Förderung zur energetischen Gebäudesanierung deutlich aufzustocken.

Und zusätzlich sollen die Kosten privater Hauseigentümer für die Gebäudesanierung steuerlich absetzbar werden. Die Maßnahmen sollten nach Umweltminister Röttgen Bestandteil des überarbeiteten Energiekonzepts der Bundesregierung sein, das im Juni beschlossen werden soll.

Im Sechs-Punkte-Papier von Umweltminister Röttgen und Wirtschaftsminister Brüderle ist unter anderem vorgesehen, schrittweise die energetische Gebäudesanierung wieder auf 2 Milliarden Euro jährlich aufzustocken. So gern ich glauben mag, dass es so kommt, sicher ist das nicht. Denn andere Stimmen verweisen auf den Sparzwang.

Kurzum, es gilt, den Handlungsdruck auf den Bund zu erhöhen. Wenn es rund 60 Verbände geschafft haben, einen „Pakt für Klimaschutz“ zu bilden, muss es doch möglich sein, dass es Landesparlamente und Länder ihnen gleich tun! Zentrale Forderung dieses Paktes ist die Bereitstellung von jährlich 2 Milliarden Euro für die Sanierung von Gebäuden.

Dafür machen sich Wirtschaft, Städte und Verbraucherschützer stark.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, energetische Gebäudesanierung trägt sich selbst, muss aber angeschoben werden. Greife ich auf das Parlamentsprotokoll zum Koalitionsantrag zurück, finde ich dafür hervorragende Beispiele. So argumentierte Verkehrsminister Schlotmann, dass mit einem Kostenvolumen von 3,5 Millionen Euro in 57 Liegenschaften Energiesparmaßnahmen realisiert werden können, mit denen jährlich 600.000 Euro Betriebskosten einzusparen sind. Er stellte fest, dass dies sowohl für den Umweltschutz als auch für die Haushaltskonsolidierung gut sei.

Kollege Rudi Borchert verwies auf vorliegende Schätzungen, dass durch optimale energetische Sanierung der Landesliegenschaften Schleswig-Holsteins, jährlich bis zu 4 Millionen Euro Energiekosten einzusparen wären. Er verwies gleichzeitig darauf, dass solche Schätzungen für Mecklenburg-Vorpommern nicht vorliegen. Das es aber wichtig wäre, dieses zu untersuchen, um dann mittelfristig auch im Einzelplan 12 entsprechende Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Vielleicht kann der Minister heute darauf schon eine Antwort geben.

Und Kollege Udo Timm verdeutlichte, dass in den 90er-Jahren die Abschreibung für energetische Modernisierung von Wohnimmobilien möglich war. Er hält steuerliche Anreizkomponenten für unverzichtbar, um die hochgesteckten Ziele im Klimaschutz zu erreichen.

Und es ist kein Geheimnis, dass genau wie die Städtebauförderung, auch die energetische Gebäudesanierung ein Konjunkturprogramm für das lokale Handwerk ist, damit Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sichert.

Einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen zufolge, löste der Einsatz der gut 2 Milliarden Euro Bundesmittel für das KfW-Programm im Jahr 2009 private Investitionen von über 18 Milliarden Euro aus. Und damit nicht genug. 290.000 Arbeitsplätze wurden geschaffen oder gesichert, überwiegend in klein- und mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Konjunkturpaket II wurde Einiges erreicht. Investiert wurde in Wärmedämmung und moderne Heizungen. Das Konjunkturpaket offenbarte aber auch, dass der Bedarf riesengroß ist. Und bis zum Jahresende sind die letzen Maßnahmen umgesetzt. Deshalb gilt es, den leider schon 2010 nicht mehr zustande gekommenen „Investitionspakt Energetische Erneuerung sozialer Infrastruktur“ wieder aufzulegen. Gut wäre, ihn zu öffnen für alle Infrastruktureinrichtungen.

Anhand der Beispiele zu den Landesliegenschaften ist unschwer zu erahnen, was für Einsparungspotenziale und Betriebskostensenkungen in den kommunalen Liegenschaften erschließbar sind. Ich sehe die Länder in der Pflicht, sich zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden für die Neuauflage des Investitionspaktes stark zu machen.

Das ist im Übrigen ein Muss. Denn mit Inkrafttreten des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen, kurz EDL-G im November letzen Jahres hat die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion zu übernehmen.

Bei Baumaßnahmen ist wesentlich über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung hinauszugehen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit. Das Gesetz legt auch fest, dass die Bundesregierung Energieeinsparrichtwerte vorlegt, die als Energieeinsparziel bis zum Mai des Jahres 2017 und als Zwischenziel bis zum Mai des Jahres 2011 erreicht werden sollen.

Vorzulegen ist auch eine Strategie, wie diese Ziele zu erreichen sind. Zudem muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2011 und bis zum 30. Juni 2014 jeweils einen Energieeffizienz-Aktionsplan vorlegen.

Damit gibt es reale Chancen für den Investitionspakt, die wir nutzen müssen.

Ganz wichtig für meine Fraktion ist aber auch, den Menschen die Angst vor weiter steigenden Heizkosten zu nehmen und sie mit ins Boot zu holen, für die Energiewende.

Ein deutliches Signal wäre, die Pläne zur Änderung des Mietrechts fallen zu lassen.

Mieterinnen und Mieter nehmen die mit baulichen Maßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten eher in Kauf, wenn sie rechtzeitig informiert und umfassend aufgeklärt werden. Wichtig ist auch, dass die Bauarbeiten logistisch so gut vorbereitet werden, dass sie schnell erledigt werden. Auch ich halte es für unzumutbar, wenn über Monate die Fenster mit Planen verhängt und Gerüste stehen, und niemand dort arbeitet. Gute Vorbereitung und gute Information sind das A und O, um Mietminderung zu vermeiden. Einschnitte ins Mietrecht brauchen wir nicht. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.