„Das Urteil ist verkündet und es fällt zu Gunsten der Vernunft und der Menschenwürde aus.“, zeigt sich Dr. Hikmat Al-Sabty angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der viel zu niedrigen Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber erleichtert.
Nach der Verkündung des Urteils ist die Regierung nun verpflichtet, umgehend eine Anpassung der Leistungssätze annähernd in Höhe der Sozialhilfe und Hartz IV vorzunehmen. „Das war längst überfällig, denn bislang wurden Asylbewerberinnen und Asylbewerber hinsichtlich der Leistungen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes tatsächlich als Menschen zweiter Klasse behandelt“, so Dr. Hikmat Al-Sabty weiter. „Sie erhalten bislang das Allernötigste, befinden sich sogar bis zu 47% unter den Hartz IV-Regelsätzen und damit weit unter dem sogenannten Existenzminimum. Ein menschenwürdiges Leben ist damit nicht möglich.“
„Allerdings ist es traurig, dass es dieses Urteils bedarf, damit das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auch auf Asylbewerber/innen und Flüchtlinge angewendet wird. Die bisherigen Regierungsparteien SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben es mehr als zwei Jahrzehnte lang unterlassen, die notwendigen Änderungen hinsichtlich der Leistungssätze vorzunehmen. Grundrechte gelten für alle Menschen, hier zu kategorisieren ist zutiefst verwerflich.“ so Al-Sabty abschließend.