22. Juni 2012

MdL Barbara Borchardt - Richterliche Mitbestimmung stärken

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es gleich vorwegnehmen, meine Fraktion wird dem Antrag von B 90/Die Gr. zustimmen. Das wird sie sicherlich auch nicht wundern. In den letzten Jahren hat meine Fraktion dieses Thema nicht nur einmal auf die Tagesordnung dieses Hohen Hauses setzen lassen. Eigentlich ist ein unglaublicher Sachverhalt, dass der im Grundgesetz festgeschriebene Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz in unserem Land aber auch auf Bundesebene bis heute nicht umgesetzt wurde.

Man sollte mal daran denken, wenn ein Schüler irgendwo in Deutschland mit der Demokratie in der Bundesrepublik vertraut gemacht wird, ist so ziemlich das erste was er lernt, dass wir in Deutschland eine Gewaltenteilung haben. Die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt, die Exekutive, also die Ausführende Gewalt, und die Judikative, also die rechtsprechende Gewalt. Aufgabe dieser Gewaltenteilung soll es sein sich gegenseitig zu kontrollieren und Machtbündelungen zu verhindern. Aber genau um diese Gewaltenteilung in Bezug auf die Judikative ist es eben in unserem Land, aber auch auf Bundesebene, entsprechend den europäischen Vorgaben, nicht sehr weit her ist. Eine erste Voraussetzung in Bezug auf die Umsetzung hat die Fraktion von Bündnis 90 die Grünen in ihrem Antrag thematisiert. Schon in der von mir genannten Debatte im Landtag wies ich darauf hin, dass die institutionellen Strukturen der rechtsprechenden Gewalt in Deutschland aus dem vorletzten Jahrhundert stammen. Aufbau und Funktionsweise der Gerichte in der Bundesrepublik werden noch heute maßgeblich durch das Gerichtsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1877 bestimmt. Wenn die Regierung, wie sie es selbst sich zum Ziel gesetzt hat, moderne Strukturen zu schaffen, dann wäre hier endlich einmal eine sinnvolle Möglichkeit dazu, im Gegensatz zu anderen unsinnigen Vorhaben. Rechtstaatlichkeit braucht Gewaltenteilung!

Darüber sind sich theoretisch alle einig. Nur in der praktischen Umsetzung zeigt sich das leider nicht, schon gar nicht im Vergleich zu anderen europäischen Staaten und den Forderungen der Europäischen Union. Alle EU Länder, wenn man von Österreich und Tschechien mal absieht, zeigen uns wie man es besser machen kann.

Insofern ist doch auch bemerkenswert, dass Frankreich – wo die richterliche Unabhängigkeit sogar noch stärker ausgeprägt ist als bei uns – vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstoßes gegen europäisches Recht, genau aus diesem Grunde verurteilt wurde. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Deutschland das gleiche Urteil ereilt. Denn nach unserer Auffassung hat die Bundesrepublik Deutschland diesen Grundsatz der Gewaltenteilung vielfältig aufgeweicht. So hat sie in der Justiz die sogenannten vordemokratischen Strukturen beibehalten, die eine klare Gewaltenteilung behindern. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 92 fest, ich zitiere: „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut“, Zitatende.

Das bedeutet: Den Richtern ist ausdrücklich nicht nur die Rechtsprechung, sondern die gesamte dritte Gewalt anvertraut.

Das beinhaltet auch Personalfragen. Seinerzeit bezeichnete ich die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland als eine Art „Wurmfortsatz“ der Verwaltung, also der zweiten Gewalt. Ich sehe eigentlich keinen Grund diese Aussage zu revidieren. Im Gegenteil.

Ausgehend vom Justizministerium finden sich in den Richter- beziehungsweise Justizgesetzen des Bundes und der Länder dementsprechend ein Gerichtsaufbau wie im exekutiven Behördenwesen mit Obergerichten als Mittelbehörden und den erstinstanzlichen Gerichten als untere Behörden. Die Justizminister bestimmen also, wem der Zugang zur Justiz eröffnet wird und wer nach einer Probezeit auf Lebenszeit in den Justizdienst berufen wird.

Sie und ihre nachgeordneten Behörden beurteilen die fachlichen Leistungen der Richter und üben die Disziplinarhoheit über sie aus.

Die Justizminister sind zuständig für Umfang und Inhalt richterlicher und staatsanwaltlicher Fortbildungen und noch vieles mehr. Mit anderen Worten: Diejenigen, die im demokratischen Staatsmodell von der Justiz überwacht werden sollen, können sich ihre Kontrolleure selbst aussuchen, können sie befördern und in ihrer Arbeit fördern oder behindern. Im Falle der Staatsanwaltschaften steht ihnen sogar ein Weisungsrecht zu, etwa bestimmte Ermittlungen bevorzugt durchzuführen. Ebenso können mithilfe des Weisungsrechtes Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durchaus auch erheblich behindert werden. Die Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz kann nur gewährleistet werden, wenn die Richterinnen und Richter die persönliche und sachliche Unabhängigkeit genießen und ihre Entscheidungen ausschließlich an Recht und Gesetz ausrichten.

Das ist in Artikel 97 Grundgesetz ja auch so festgelegt. Nur dann kann eine unparteiische Entscheidung ergehen und nur dann findet sie auch für das soziale Miteinander und die für den Rechtsfrieden erforderliche Akzeptanz. Nun hat der Landtag im Zusammenhang mit der Diskussion des Überleitungsgesetzes für besoldungs- und versorgungsrechtliche Vorschriften eine Beschlussempfehlung des Federführenden Finanzausschusses – nachzulesen als Drucksache 5/4444 die Aufforderung eine Entschließung zuzustimmen, die darauf abzielt die richterlichen Mitwirkungsrechte zu stärken.

Es wird hierin festgestellt, dass die Mitwirkungsrechte der Richterinnen und Richter im Landesrichtergesetz nur schwach ausgeprägt sind. Hierzu heißt es unter Anderem Zitat:

„Es sollte dann auch neu geregelt werden, wie die Beurteilungen von Richtern ausgestaltet werden müssen. Eine Mitwirkung der richterlichen Personalvertretung ist vorzusehen“. Zitatende.

Ich kann mich noch sehr genau an die Debatte im Rechtsausschuss erinnern. Es war von Beginn an keine Selbstverständlichkeit diese Formulierung mehrheitlich mitzutragen. Ich bin meinem damaligen Koll. Herrn Jäger noch sehr dankbar, dass er diese Formulierung mit dem Koalitionspartner verhandelt hat.

Und wer die Koalitionsvereinbarung aufmerksam gelesen hat, der wird feststellen, dass diesbezüglich noch in dieser Wahlperiode durch die Landesregierung etwas auf den Weg gebracht werden soll.

Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass Frau Ministerin Kuder dieses Vorhaben so schnell wie möglich in Angriff genommen hätte. Wie man es machen kann zeigen andere Länder vorbildlich.

Vor diesem Hintergrund bin ich natürlich optimistisch, dass Sie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 die Grünen zustimmen werden. Wir wollen aber nicht verschweigen, dass der Antrag für unsere Begriffe nicht weit genug geht. Da wäre nämlich noch das Problem der Budgethoheit. Das Justizministerium führt für die Justiz die Haushaltsdebatten und teilt ihr etwaige personelle und sächliche Mittel zu. Die Justiz selbst hat hier kaum Mitspracherechte.

Es ist doch aber selbstverständlich, dass nur eine Justiz die sich selbst verwaltet, über die Verwaltung unabhängig richten kann.

Meine Damen, meine Herren, eine Stärkung der Gewaltenteilung ist bereits seit vielen Jahren überfällig. Bitte lassen Sie nicht auch diese weitere Chance an uns vorübergehen. Es wird Zeit, dass M-V seine bis heute nicht erledigten Hausaufgaben macht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.