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9. November 2011 Rede, Barbara Borchardt

MdL Barbara Borchardt - Ordnungsgemäße Entsorgung von Abwasser in Kleingärten unterstützen

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

„Anfallendes Abwasser muss ordnungsgemäß entsorgt werden“ so steht es sinngemäß in der Rahmengartenordnung der Kleingärtner.

Das wollen die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner natürlich gern tun – denn schließlich sind sie Umwelt- und Naturfreunde.

Aber, meine Damen und Herren, was hier im Land derzeit abläuft ist unmöglich und erinnert sehr an ein Possenspiel.

Nachdem der damalige Umweltminister Mehthling erkannt hatte, dass es bei der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abwasser in den Kleingartenanlagen zu Problemen kommen würde, gab den Wissenschaftlern der Universität Rostock den Auftrag, ein Gutachten über die Situation anzufertigen. Und er bat darum, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Schon als das Gutachten vorlag, wurde klar, dass das Problem vielschichtig ist und dass man spezielle Lösungsmöglichkeiten für die Abwasserentsorgung in Kleingärten finden müsste.

Aber von dem Zeitpunkt an wurde das Problem ausgesessen – und das ist 5 Jahre her. 5 Jahre sind im Prinzip vergangen, in denen nichts getan wurde, nicht nach einer Möglichkeit gesucht wurde, das Problem in den fast 1100 Kleingartenvereinen zu lösen, aber nichtsdestotrotz viel Porzellan zerschlagen wurde.

Dann kam im Dezember 2008 der Erlass aus dem Landwirtschafts- und Umweltministerium, der wiederum so formuliert war, dass die nicht ordnungsgemäße Entsorgungspraxis in den Kleingärten nicht benannt wurde – wahrscheinlich damit das gute Verhältnis zwischen dem Minister und den Kleingärtnern nicht unnötig belastet würde. Die Kohlen aus dem Feuer zu holen überließ man den Unteren Wasserbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Und selbst noch in der Debatte hier im Landtag im März 2009 über den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Entsorgung im ländlichen Raum betonten die Fraktionen und auch Agrarminister Backhaus, dass sie das Problem der Abwasserentsorgung in Kleingärten nicht betroffen seien.

Im Gegenteil: in ihren Zwischenrufen stellten die Koalitionäre klar, dass sie dafür eine Lösung an anderer Stelle suchen würden.

Allerdings begann dann ein massiver Druck des Ministeriums auf den Landesvorstand des Kleingartenverbandes, der daraufhin meinte, im Interesse der Mitglieder des Landesverbandes schnell und konstruktiv nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Das konnte er aber der Mehrzahl seiner 80.000 Mitglieder nicht wirklich vermitteln, zumal die konkreten Zustände des Abwasseranfalls und seiner Entsorgung in den Vereinen vor Ort gar nicht bekannt waren – wie die Antwort des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Birgit Schwebs aus dem letzten Jahr deutlich machte.

Und so ist es auch heute noch, meine Damen und Herren, dass das zuständige Ministerium nicht weiß, wie viel Abwasser in den in Kleingartenanlagen anfällt und schon gar nicht, wie es entsorgt wird. Dennoch soll hier eine Entscheidung bis Ende 2013 durchgedrückt werden, obwohl noch nicht mal eine konkrete Analyse der Situation vorliegt.

Dass das nichts werden kann, meine Damen und Herren, liegt doch auf der Hand!

Und der zuständige Minister agiert in der Sache einmal so und einmal so.

Erst hieß es , jeder, der einen Trinkwasseranschluss nutzt in seinem Kleingarten, muss das abfallende Abwasser ordnungsgemäß entsorgen.

Per Pressemitteilung erfuhr die Öffentlichkeit inzwischen: wer nur über ein Handwaschbecken verfügt, ist von der ordnungsgemäßen Entsorgung ausgenommen.

Erst hieß es: es gibt keine finanziellen Hilfen bei der Umstellung, außer für Gemeinschaftsanlagen aus den 90.000€ aus der Landeskleingartenförderrichtlinie. Da frage ich mich, warum dann vor 4 Wochen 3 Projektanträge aus den Reihen des Landeskleingartenverbandes außerhalb der Richtlinie positiv durch das Ministerium entschieden wurden. Und in der letzten Woche sagte der Minister auf seinem Canossagang durch die Kleingartenanlagen in Rostock und Stralsund den Kleingärtnern offiziell weitere Hilfen zu.

Ein drittes Beispiel, meine Damen und Herren für das konfuse und nicht nachvollziehbare Agieren des Ministeriums: Auf der Veranstaltung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz im Oktober letzten Jahres wurde den Anwesenden – darunter viele Kleingärtner und Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörden versichert, dass Komposttoiletten durchaus akzeptabel seien und man diese über den Kompost entsorgen dürfe, wurde einem Gartenfreund nach einer Anfrage an das Ministerium Auskunft erteilt: also Komposttoilette im Prinzip ja – aber im Gegenzug müsse der Gartenfreund auf seinen Trinkwasseranschluss verzichten. Wo, meine Damen und Herren leben wir denn?

Und mal ganz nebenbei gefragt, Herr Minister, warum besuchen Sie eigentlich nur die Verbände in den kreisfreien Städten?

Die Kleingärtner in den Landkreisen Güstrow und Bad Doberan beispielsweise haben dafür nur wenig Verständnis.

Aber kommen wir zurück zum eigentlichen Anliegen des Antrages: wir fordern den Minister auf, endlich konkrete und verbindliche Kriterien oder Standards dafür festzulegen, ab wann eine ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Abwassers aus den Kleingärten notwendig wird.

Es muss doch möglich sein zu sagen: das Vorhandensein eines Handwaschbeckens ist ein niedriger Standard – da braucht man keine Abwasseranlage; aber das Vorhandensein von Dusche, WC und Geschirrspüler ist ein hoher Standard – da muss eine Anlage her. Oder dass der Wasserverbrauch in jedem Kleingärten gemessen wird - mit einem Gartenzähler z.B.- und wer dann mehr als 8Liter/Kopf verbraucht, muss sich um eine Abwasserentsorgungsanlage kümmern...

Aber so, wie die Situation jetzt ist, kann alles, was der Pächter eines Kleingartens jetzt tut, nur falsch sein. Zu Recht verweigern sich dem viele Betroffene. Und da ist es kein Wunder, wenn die Wogen der Ablehnung hoch schlagen und man Unterschriften sammelt und diese der Präsidentin dieses Hohen Hauses vorlegen will.

Und 2. fordern wir, dass die Landesregierung im Doppelhaushalt 2012/13 finanzielle Mittel bereitstellt, um die notwendige Umrüstung von Abwasserentsorgungsanlagen in Kleingärten oder in den Vereinen zu unterstützen. Nach unseren Vorstellungen könnten Vereine im Rahmen von Konzepten gefördert werden bei den Infrastrukturarbeiten – um die Wege in den Anlagen so herzurichten, dass dort Entsorgungsfahrzeuge fahren können. Oder um Baufreiheit zu schaffen, in dem Hecken oder Zäune versetzt werden müssen. Möglich muss aber auch die Förderung von Einzelfällen sein, wenn es im Rahmen von Konzepten notwendig wird.

Abschließend, meine Damen und Herren möchte ich betonen: wir kriegen in diesem Falle nur Ruhe in die Sache und das Problem gelöst, wenn die politischen Vorgaben klar und berechenbar sind.

Deshalb stimmen Sie unserem Antrag zu.