Frau Präsidentin Meine Damen und Herren,
Die Würde des Menschen ist unantastbar, wie leicht geht uns Politikern dieser
Satz über unsere Lippen. Aber nicht nur das, er wird gern und oft zitiert.
Meist als Forderung oder Ermahnung. Immerhin steht diese Aussage von der Unantastbarkeit der Menschwürde an erster Stelle unseres Grundgesetzes.
Aber wie sieht es mit der Umsetzung in der Praxis aus?
Weiter heißt es in Artikel 1 des Grundgesetzes, Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Dieser Teil wird sehr oft weggelassen,
warum so frage ich mich? Weil sich daraus konkrete Verpflichtungen für das politische Handeln ergeben?
Denn eigentlich bedeutet der Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Die Würde des Menschen ist verletzlich, sie ist zu ermöglichen, zu achten zu wahren und zu schützen. Und auch das sei gesagt, es gilt nicht nur für den Staat, deshalb müssten sich dessen Inhalte auch in allen außerstaatlichen Bereichen widerspiegeln, im Bereich der Wirtschaft, im schulischen Bereich usw.
Meine Auffassung wird auch unterstützt durch zahlreiche internationale Abkommen
der letzten Jahre. So in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948,
die aus 30 Artikeln besteht, die bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte thematisieren und deren Verwirklichung als "gemeinsames Ideal" bezeichnet wird. Diese Menschenrechte sind unteilbar und universell gültig.
Die in der allgemeinen Erklärung festgeschriebenen Artikel wurden von der
Vollversammlung der Vereinten Nationen ohne Gegenstimmen angenommen.
Darin einigten sich die damals in den Vereinten Nationen vertretenen Länder auf
einen umfassenden Katalog von unveräußerlichen Menschenrechten.
Aus der bislang unverbindlichen Erklärung wurde der sogenannte Zwillingspakt der
inzwischen von 150 Staaten ratifiziert wurde, auch von Deutschland. Im "Pakt über bürgerliche und politische Rechte" wurden zum Beispiel das Folterverbot, Asylrecht, Rechtssicherheit, Meinungs- und Informationsfreiheit thematisiert, im "Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wie zum Beispiel Recht auf Arbeit, Schutz vor Arbeitslosigkeit, Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung (einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung), Recht auf Bildung. Wiederholt wurde von den Vereinten Nationen betont, dass die wirtschaftlichen und die bürgerlichen Rechte die gleiche Bedeutung haben, sie unteilbar sind. Diese Auffassung wird auch von vielen Wissenschaftlern und Philosophen geteilt. Unter anderem von Jürgen Habermas, der in seinem jüngst veröffentlichten Aufsatz Schrieb ich zitiere:
“Die Menschenwürde bildet gleichsam das Portal, durch das der egalitär-
universalistische Gehalt der Moral ins Recht importiert wird.“ Zitatende.
Die Menschenrechte sollen für alle Menschen in allen Ländern gelten, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Nationalität. Menschenrechte sind auch im 21. Jahrhundert kein selbstverständliches Gut.
Sie sind in vielen Ländern zwar Teil der politischen Kultur, sie werden aber weiterhin auch missachtet - von einzelnen, von Gruppen und von Staaten. Mehr als 60 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind sie weit davon entfernt, weltweite Akzeptanz zu besitzen. Dabei stehen sie in gleicher Weise allen Menschen zu - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Alter. Nun werden sie sich sicherlich fragen, warum erzählt sie uns das, was hat das alles mit unserer Arbeit zu tun.
Sehr viel so meinen wir. In regelmäßigen Abständen müssen die einzelnen Staaten dem Wirtschafts-und Sozialrat der Vereinten Nationen einen Bericht vorlegen, in dem sie darstellen wie es ihnen gelungen ist, die in der Charta festgeschriebenen umfassenden Menschenrechte zu realisieren.
Auf der Grundlage dieser Staatsberichte erarbeitet dann der Ausschuss einen entsprechenden Abschlussbericht gem. Artikel 16 und 17 des Pakts. Nach Veröffentlichung des letzten Abschlussberichtes im Mai 2011titelte Berichtete Der Tagespiegel mit der Schlagzeile „Menschenrechte in Deutschland mangelhaft“
Ausgerechnet die Bundesrepublik Deutschland, dessen Regierung jahrelang das Hohe Lied der Menschenrechte gegenüber anderen Ländern singt, und damit gern von der Situation im eigenen Land ablenkt, steht unter Kritik.
Sieht man sich den entsprechenden Bericht genau an, dann stellt man fest, dass Deutschland trotz der früheren Empfehlungen der UNO zahlreiche Empfehlungen nicht umgesetzt hat.
Das betrifft insbesondere Fragen der Anwendung internationaler Verträge bei der Rechtsprechung der Ausweitung der Befugnisse des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf die Befassung mit Beschwerden der wirtschaftlichen Tätigkeit Deutscher Unternehmen in Vertragsstaaten, der Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlingen, von Trans-und Intersexuellen, die zunehmende Kinder-und Altersarmut die andauernde Verletzung der Gleichstellung von Mann und Frau, der Gewalt gegen Frauen im Alltag um nur einige zu nennen.
Meine Fraktion ist der Auffassung, und deshalb haben wir den ihnen vorliegen Antrag gestellt, dass auch unser Land seinen Beitrag zum Abbau der Menschrechtsverletzungen leisten muss.
Das sollte auf unterschiedliche Weise geschehen, zum Einen über das Wirken im Bundesrat und zum anderen über die Einleitung konkreter Maßnahmen in unserem Land.
Der notwendige Handlungsspielraum ist aus unserer Sicht vorhanden. Da ist zu einen die Frage der Unterbringung der Migrantinnen und Migranten in Asylbewerberheimen, die Möglichkeit der Teilnahme an Wahlen z.B. auf kommunaler Ebene, die Abschaffung von Sachleistungen.
Oder die Frage der Abschaffung von Bestimmungen im Bereich der Arbeitslosenunterstützung, nachdem jeder Erwerbslose die Pflicht hat, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Damit verstößt Deutschland eindeutig gegen den Artikel 6 (1) des Internationalen Paktes. Bereits im internationalen Übereinkommen Nr. 29 heißt es, dass die Vertragsstaaten verpflichtet sind alle Formen der Zwangsarbeit abzuschaffen bzw. zu verbieten. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse hinzuweisen. In zunehmenden Maße werden Arbeitslose Arbeitsangebote unterbreitet, deren Vergütung unter der Höhe des Arbeitslosengeld II liegt, sodass sie gezwungen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
Angeprangert wird auch nach Verabschiedung des Teilhabepaketes durch den Deutschen Bundestag die Höhe der Regelleistungen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II.
Darüber hinaus wird die weitere Diskriminierung bei der Inanspruchnahme der Rechte auf soziale Leistungen zwischen den Neuen und alten Bundesländern kritisiert, die in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Versorgungsansprüche ehemaliger Minister der DDR zum Ausdruck kommt.
Ich könnte noch weitere konkrete Verstöße nennen, gehe aber davon aus, dass sie alle den Bericht gelesen haben. Ich will zum Abschluss noch auf einen weiteren Gesichtspunkt hinweisen. Ich habe zu Beginn meiner Rede darauf hingewiesen, dass Menschenrechte unteilbar sind. Der von mir bereits zitierte Philosoph hat es in seinem Aufsatz wie folgt ausgedrückt:
Ich zitiere
„Grundrechte können das moralische Versprechen, die Menschenwürde eines jeden zu achten, nur dann politisch einlösen, wenn sie in allen Kategorien gleichmäßig zusammenwirken“.
Die Politik ist also gefragt, bei jeder Entscheidung, jeder Gesetzesänderung zu hinterfragen welche Auswirkungen diese auf die Menschenrechte hat.
Von diesem Anspruch waren wir in den letzten Jahren weit entfernt.